Neben einigen Einschränkungen unseres alltäglichen Lebens müssen wir pandemiebedingt auch betreffend der Reisefreiheit Einbußen hinnehmen. Wem jedoch nach über einem Jahr Pandemie zu Hause allmählich die Decke auf den Kopf fällt, der sollte sich in jedem Fall vorab über alle Risiken und Beschränkungen in der jeweiligen Zielregion informieren.
Unterscheidung der Gebiete nach Infektionsrisiko
Gewarnt wird vor der Einreise in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen oder gefährlichen Virus-Varianten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) traf sowohl Einschätzungen über europäische Destinationen als auch über außereuropäische Länder, welche das Auswärtige Amt für die aktuellen Warnhinweise weitergab. Die Einteilung des RKI orientiert sich an folgenden Punkten:
- Als Risikogebiet gelten Länder, in denen sich innerhalb der letzten Woche über 50 Personen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben. Auch wenn dieser Wert nicht erreicht wurde, wird anhand weiterer Faktoren (wie örtliche Maßnahmen oder aktuelle Testraten) entschieden, ob dennoch ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein: Örtliche Begebenheiten können dazu führen, dass das Risiko heruntergestuft wird.
- Unter besondere Risikogebiete fallen sowohl Hochinzidenzgebiete als auch Virusvarianten-Gebiete:
- Als Virusvarianten-Gebiete werden Regionen bezeichnet, in welchen eine gefährliche Mutation umhergeht, die nicht im eigenen Land – in unserem Fall Deutschland – vertreten ist. Dieser Variante müssen Eigenschaften wie Immunität gegen Impfstoffe oder Vorerkrankungen, eine leichtere Übertragbarkeit oder ein größeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zugeschrieben werden.
- Zu Hochinzidenzgebieten zählen Länder mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern während der letzten 7 Tage. Ebenso wie beim Risikogebiet wird dann anhand weiterer Einflussfaktoren entschieden, ob im jeweiligen Land ein oder kein besonders hohes Risiko herrscht.
Bei Frankreich und Benelux-Region große Vorsicht geboten
Als Hochinzidenzgebiet wird von den Fachleuten Frankreich inklusive aller zur Französischen Republik gehörigen Übersee-Regionen eingestuft. Dasselbe gilt für die Niederlande und deren autonome Länder – dazu zählen die karibischen Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Experten sprechen auch Belgien und Luxemburg – damit der gesamten Benelux-Region – ein vergleichbares Risiko zu. Unter den französischen Départements wird das nordöstlich gelegene und damit an Rheinland-Pfalz und Saarland grenzende Moselle derzeit sogar als Virusvarianten-Gebiet eingestuft.
Licht am Ende des Tunnels: Keine Warnung für Balearen
In Spanien wird das gesamte Festland als Risikogebiet eingestuft. Nur die im Herzen des Landes gelegene Region Kastalinien-La Mancha sowie Valencia, Extremadura und Murcia sind davon ausgenommen. Außerhalb vom Festland sind die Balearischen Inseln, welche Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera und Cabrera umfassen, jedoch keine Risikogebiete. Ebenso wird die Situation in Portugal – außer auf der Insel Madeira – als nicht riskant bewertet.
Lage in Ungarn und die Nachbarn Österreich und Schweiz
Die beiden Nachbarländer Österreich und Schweiz gelten derzeit auch als Risikogebiete, wobei in Österreich die Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal ausgenommen sind. Das Bundesland Tirol, welches bis zum 27. März 2021 als Virusvarianten-Gebiet galt, wird seither nur mehr als Risikogebiet eingestuft. Ungarn wird seit Anfang März sogar schon als Hochinzidenzgebiet beurteilt. Daher wird davon abgeraten (bis auf die Ausnahmen innerhalb Österreichs) in eines dieser Gebiete zu reisen.
Große Unterschiede im Norden
Das Land Dänemark wird – bis auf die Färöer-Inseln und Grönland – gleichermaßen wie Lettland und Litauen in die Gruppe der Risikogebiete eingeordnet. Polen, Estland und Schweden werden in vollem Umfang sogar als Hochinzidenzgebiete bezeichnet. In Schwedens Nachbarländern hingegen ist die Lage etwas weniger bedrohlich. Norwegen stellt bis auf die Ausnahmen Rogaland, Oslo und Viken nirgendwo ein Risikogebiet dar. In Finnland werden bloß die Regionen Uusimaa (zusammen mit dem Großraum Helsinki), Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa, Varsinais-Suomi und Etelä-Karjala als riskante Gebiete angesehen.
Weitere riskante Destinationen
Neben den genannten Regionen sind auch das Vereinigte Königreich und Nordirland Risikogebiete. Das nordirländische Gebiet South-West ist jedoch von der Reisewarnung ausgenommen. Mittlerweile bewertet das RKI die Länder Tschechien, Republik Moldau als auch Bulgarien sogar als Hochinzidenzgebiete. Bedauerlicherweise spiegelt sich dieses Bild auch in einigen beliebten Urlaubsdestinationen wider: Die Slowakei, Griechenland, Italien sowie der Vatikanstaat gelten als Risikogebiete. Noch größere Vorsicht ist in folgenden Ländern geboten: Kroatien, Slowenien und die Türkei werden sogar den Hochinzidenzgebieten zugeordnet.
Als Virusvarianten-Gebiete gelten derzeit Botswana, Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Südafrika sowie die französische Region Moselle.
Einstufungsgrundsätze und globale Lage
Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt legt das RKI die Einstufung der jeweiligen Länder fest. Bis zum Herbst 2020 existierte eine Reisewarnung für 160 außereuropäische Länder. Diese ist allerdings nicht mehr gültig. Aktuell wird je nach Infektionslage für jedes Land individuell entschieden, wie die jeweilige Infektionsgefahr eingeordnet wird. Für vom RKI als Risikogebiet eingestufte Regionen gilt allerdings automatisch eine Reisewarnung. Eine vollständige Liste aller aktuellen Einschätzungen des RKI, BMG, BMI und Auswärtigen Amts finden Sie auf der Informationsseite des Robert-Koch-Instituts.
Wichtig bei Rückkunft aus Risikogebieten
Beim Aufenthalt in Risikogebieten muss beachtet werden, dass bei der Rückreise nach Deutschland je nach Quarantänerichtlinie des jeweiligen Bundeslands eine Pflicht zur Absonderung besteht. Seit 8. November 2020 gibt es eine allgemeine Regelung für Ein- beziehungsweise Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben: Diese müssen sich bei Rückkunft sofort in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen Absonderung ist es jedoch möglich sich zu testen. Zudem ist vor der Ankunft in Deutschland eine Anmeldung via Digitale Reiseanmeldung notwendig, welche bei der Einreise mitgeführt werden muss. Betreffend des Wirtschaftsverkehrs sind bestimmte Gruppen von diesen Regelungen ausgeschlossen. Auch gewisse familiäre Gründe zählen zu den Ausnahmen. Informationen dazu können beim jeweiligen Bundesland eingeholt werden.
Rückreise aus Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten
In Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten gelten verschärfte Regelungen: Hier muss bereits bei Einreise in das Heimatland Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorgewiesen werden. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ist man auf einen Beförderer angewiesen, muss diesem ebenso ein Nachweis gewährt werden. Auch bei etwaigen grenznahen Polizeikontrollen oder bei der Einreise am Flughafen muss dieser Nachweis vorgelegt werden. Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen stellt auch das Bundesministerium für Gesundheit bereit.
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