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Familienbesuch zu Ostern: So verringern Sie die Ansteckungsgefahr

von Rike Ohlerich Posted on 24.03.2021 15:4624.03.2021 18:43

Ostern steht vor der Tür und damit einhergehend potenzielle Familienbesuche. Obwohl viele (Groß)Eltern womöglich schon geimpft sind, sollte noch immer Vorsicht geboten sein. Der Infektiologe Prof. Clemens Wendtner erklärte kürzlich, was überhaupt erlaubt ist an den Feiertagen und wie man das Ansteckungsrisiko möglichst gering halten kann. Auch wenn viele rund um Ostern ein Wiedersehen mit Verwandten eingeplant haben, darf nicht vergessen werden, dass die Corona-Lage weiterhin ernst bleibt. Deshalb sollten vorab bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

Ostern genießen – mit den Hygieneregeln

Da es an Ostern aufgrund der dritten Corona-Welle keine Lockerungen geben wird, sollten die Hygienemaßnahmen auf jeden Fall eingehalten werden. Viele Menschen sind sich unsicher, was genau die Regeln mittlerweile vorschreiben. Die Frage hier ist: Wie kann ich die Ansteckungsgefahr möglichst gering halten und dabei meine Lieben trotzdem sehen? Eins ist klar: Die Ansteckungsgefahr ist nur dann komplett auszuschließen, wenn gar nicht erst ein Besuch stattfindet. Wer trotzdem im gesetzlichen Rahmen mit den Verwandten feiern und dabei die Gefahr möglichst klein halten will, kann dafür verschiedene Empfehlungen befolgen.

Was ist erlaubt?

Bei den vielen Regeln und Vorschriften ist es momentan schwer den Überblick über die geltenden Maßnahmen zu behalten. Hier eine kleine Übersicht, was dieses Ostern (1. bis 5. April) überhaupt zugelassen ist:

  • Es dürfen maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen (Kinder bis 14 Jahre zählen hier nicht dazu). Paare gelten automatisch als ein Haushalt.
  • Der Karsamstag wurde als „Ruhetag“ definiert, d.h. es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum (hierzu zählen auch Ostermessen und Gottesdienste). Lediglich der Lebensmittelhandel wird am Karsamstag, den 3. April, geöffnet sein
  • Es wurde zum Verzicht auf Urlaub und unnötige Reisen (Ausland und Inland) aufgerufen. Wenn Personen dennoch eine Reise antreten, soll zukünftig eine generelle Testpflicht gelten, auch für Urlaubs-Rückkehrer
  •  Obwohl Reisen grundsätzlich erlaubt ist, wird es schwierig eine Unterkunft zu finden, da in ganz Deutschland ein Beherbergungsverbot gilt. Dies unterstreicht noch einmal den Appell der Bundesregierung, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten

Auch wenn bis vor Kurzem noch regionale Unterschiede der obigen Vorschriften galten, soll in der Zeit vom 1. bis zum 5. April keine Ausnahme mehr bestehen. Somit betreffen die Regelungen nicht nur die Bundesländer mit hohen Inzidenzwerten, sondern ganz Deutschland.

Wie sinnvoll ist Selbstisolation?

Laut des Infektiologen aus München ist eine Isolation vor dem geplanten Osterbesuch sehr sinnvoll. Um ganz sicher zu gehen, solle man sich auf 10 bis 14 Tage Selbstisolation einstellen, in denen man so wenig wie möglich das Haus oder die Wohnung verlässt. Auch Einkaufen solle möglichst vermieden werden, da trotz der geringen Infektionsgefahr in Supermärkten dennoch ein Risiko besteht. Dies würde wiederum die Ansteckungsgefahr zu den Feiertagen erhöhen. Ein konkretes Beispiel wäre also: Wer am Ostersonntag, den 4. April, die Familie besuchen möchte, sollte sich spätestens ab diesem Freitag, den 26. März, vorsorglich isolieren.

Können Schnelltests helfen?

Antigen-Schnelltests für die Selbstanwendung sind seit Anfang März auch hier in Deutschland erhältlich. Da diese oft schnell vergriffen sind, wird dazu geraten, sich in einem Schnelltestzentrum testen zu lassen. Diese sind mittlerweile weit verbreitet und mit Termin läuft das Verfahren meist reibungslos und schnell ab. Obwohl ein Test als sinnvolle Vorsichtsmaßnahme gilt, sollte nicht vergessen werden, dass dieser nur eine Ergänzung zu den bestehenden Hygieneregeln darstellt. Das heißt, dass auch hier Umarmungen und nahes Zusammensitzen nicht zu empfehlen sind. Wendtner zufolge sollte man einen Test am besten direkt am Tag des Besuchs machen, da dieser für maximal 24 Stunden aussagekräftig ist.
Auf PCR-Tests kann man sich auch nicht zu hundert Prozent verlassen, da der Abstrich mit reichlich Vorlauf zum Besuch gemacht wird. „Das birgt Risiken, da eine Infektion, die sich möglicherweise erst in der Zeit zwischen Test und Besuch ereignet, nicht durch das Testergebnis abgedeckt ist.“, so Wendtner.

Was, wenn Verwandte schon geimpft sind?

Trotz Impfung sollten die Hygieneregeln weiter eingehalten werden, so der Experte. Dies sei besonders wichtig, wenn noch kein ausreichender Impfschutz bestehe. Betroffen sind hierbei diejenigen, die noch keine zweite Impfdosis erhalten haben oder der zeitliche Abstand nach der zweiten Dosis noch zu kurz für einen vollständigen Schutz ist. Außerdem gibt Wendtner zu bedenken: „Auch zum Schutz der jüngeren Familienmitglieder ohne Impfschutz sollten weiterhin alle auf die Hygieneregeln achten.“ Junge oder gesunde Personen können genauso schwer an Covid-19 erkranken oder nach einer Infektion an Langzeitfolgen leiden. Dies gilt vor allem für die neuen Mutationen. Die Kombination aller verfügbaren Mittel kann das Infektionsrisiko beim Ostertreffen verringern – aber trotzdem nicht komplett ausschließen, so der Experte. Deswegen stellt dieses Ostern die Bevölkerung erneut vor Herausforderungen. Es wird in jedem Fall dazu geraten, die Maßnahmen ernstzunehmen.

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