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Politik

Pflegereform: 650.000 profitieren von Pflege- Neuasurichtungs- Gesetz

von redaktion Posted on 20.07.2013 13:4722.07.2013 09:00

Der medizinische Dienst der Krankenkassen hat seine erste Begutachtungsstatistik vorgelegt. Seit Anfang dieses Jahres müssen die Begutachtungen binnen von vier Wochen durchgeführt werden, damit der Antragsteller seinen Bescheid binnen von fünf Wochen erhält. Laut medizinischen Dienst wird diese Quote in gut 96 Prozent aller Fälle erfüllt.

Der Altersdurchschnitt wird in Deutschland immer höher. Daher gewinnt das Thema Pflege immer mehr an Bedeutung. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat nun seine Ergebnisse zur Begutachtung in Pflege bekannt gegeben. Dem Bericht zufolge haben im ersten Quartal dieses Jahres mehr Menschen Anträge zur Pflegebegutachtung gestellt.

Am Ende des laufenden Jahres dürften 140.000 Personen der Pflegestufe 0 zum ersten Mal Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Weitere 510.000 Menschen werden höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Zum Jahresbeginn ist in Deutschland das Pflege- Neuausrichtungsgesetz in Kraft getreten.

650.000 Menschen bekommen mehr Geld

Durch diese Neuregelungen haben zum ersten Mal Menschen mit Demenz, die zu Hause betreut werden, Anspruch auf Sachleistungen und Pflegegeld. In den Pflegestufen I und II wurden zudem die bisherigen Leistungen aufgestockt, wie es weiter heißt. Etwa 650.000 Menschen die bis jetzt keine oder nur geringe Leistungen bekamen, sind jetzt bessergestellt, er klärte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

Bei der Pflegebedürftigkeit wird der besondere Betreuungsaufwand Demenzkranker ab diesem Jahr stärker berücksichtigt. Auch wurde durch das neue Gesetz die Zeit bis zur Entscheidung durch die Pflegekasse verkürzt. So erhält der Antragssteller spätestens nach fünf Wochen Bescheid von der Pflegekasse, ob seine Leistungen bewilligt werden.

Quote von 95,7 Prozent

Damit diese neue Frist auch eingehalten werden kann, muss der medizinische Dienst der Krankenkassen die Begutachtung nach spätestens vier Wochen durchgeführt haben. Seit Beginn dieses Jahres wurden die Begutachtungen laut dem medizinischen Dienst der Krankenkassen zu 95,7 Prozent innerhalb von vier Wochen durchgeführt.

Im Durchschnitt beträgt die Laufzeit der Begutachtung im ambulanten und stationären Bereich etwa 16,9 Tage.

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