• News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
HealthNews
HealthNews
  • News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
News

SPD warnt davor Krankenkassen unter Kartellrecht zu stellen

von redaktion Posted on 13.06.2012 10:58

Am kommenden Freitag soll entschieden werden, ob die gesetzlichen Krankenkassen unter Kartellrecht gestellt werden sollen. Die SPD lehnt dieses Vorhaben kategorisch ab, das erklärte ihr Gesundheitsexperte in einem aktuellen Interview.

In der Vergangenheit hatten einige Politiker auch für die gesetzlichen Krankenkassen das Kartellrecht verlangt. Nun warnte die SPD vor einer Ausweitung des Wettbewerbsrechts der gesetzlichen Krankenkassen. Die Sozialdemokraten gehen davon aus, dass dadurch die medizinische flächendeckende Versorgung in Frage stehen könnte.

Davon geht zumindest die SPD- Politikerin Bärbel Bas aus, die dies in Berlin mitteilte. Zwar gebe es das Wettbewerbs- und Kartellrecht bei den gesetzlichen Krankenkassen schon heute, doch es kommt derzeitig nur bei Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen und Verträgen mit Leistungserbringern zum Tragen.

Entscheidung am Freitag im Bundestag

Am Freitag dieser Woche soll nun die achte Novelle zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Bundestag diskutiert werden. Es sieht vor, dass das aktuelle Wettbewerbsrecht auf alle wettbewerblichen Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet werden soll.

Die ist SPD ist gegen dieses Vorhaben, wie auch ihr Gesundheitsexperte, Karl Lauterbach, unlängst klar machte: „ Wir lehnen das kategorisch ab“, erklärte der Politiker in einer Stellungnahme. Eine Erweiterung des Kartellrechts für Krankenkassen würde nur eine Schwächung der Selbstverwaltung und einen stärkeren Einfluss des Bundeskartellamtes und des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union auf die Gesundheitsverordnung zur Folge haben, so die SPD.

Kassenübergreifende Kooperationsverträge nicht mehr möglich

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen wirklich unter Kartellrecht gestellt werden, würden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Kartellrecht fallen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten wären dann kassenübergreifende Kooperationsverträge oder Ausschlüsse von nicht wirksamen Arzneimitteln nicht mehr möglich, so Lauterbach.

Zwar würden bestehende Modelle erst einmal weiterlaufen, fügte der Politiker hinzu, aber wird die achte Novelle am Freitag verabschiedet, könnten Modelle dieser Art nicht mehr eingeführt werden. Nach Ansicht von Lauterbach könnte sich die Gesundheitspolitik, im schlimmsten Fall, damit selbst abschaffen.

Vorheriger Artikel

Demenz: Stress kann Alzheimer begünstigen

Nächster Artikel

Studie: Computer- und Schulstress führt bei Kindern zu Kopfschmerzen
Auch interessant
Dieser Wirkstoff aus Gemüse soll Fettleberkrankheiten therapieren
Dieser Wirkstoff aus Gemüse soll Fettleberkrankheiten therapieren
Posted on 13.02.2020 05:5529.06.2020 15:11
Asthma: Zusammenhang mit schweren Herz-Kreislauf-Ereignissen entdeckt
Asthma: Zusammenhang mit schweren Herz-Kreislauf-Ereignissen entdeckt
Posted on 29.11.2022 05:3725.11.2022 14:51
Warum Kinder und Jugendliche die Finger von Energydrinks lassen sollten
Warum Kinder und Jugendliche die Finger von Energydrinks lassen sollten
Posted on 11.03.2021 12:5112.03.2021 10:03
Zuckersteuer: Die Lösung für das Diabetes-Problem?
Zuckersteuer: Die Lösung für das Diabetes-Problem?
Posted on 20.04.2021 05:3319.04.2021 18:16
Kognitiver Rückgang bei Babyboomern: Werden wir dümmer?
Kognitiver Rückgang bei Babyboomern: Werden wir dümmer?
Posted on 04.08.2020 12:14
Länger leben mit Injektionen dieses Proteins
Länger leben mit Injektionen dieses Proteins
Posted on 25.06.2019 13:3829.06.2020 15:16

Was meinen Sie? Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No Comments Yet.

powered by Symptoma.de | Datenschutz | Impressum