Nach einem aktuellen juristischen Gutachten ist der Praena Test illegal. Noch im Juli will das deutsche Unternehmen den neuen Test auf den Markt bringen. Er soll vorerst von ausgewählten Praxen und Zentren angeboten werden.
Der sogenannte Praena Test, also der Bluttest bei Embryos, wo das Down Syndrom ermittelt werden kann, ist nach wie vor in der Politik und Wissenschaft sehr umstritten. Ein neues Gutachten dürfte die Diskussion neu entfachen. Dem neuen Gutachten zufolge, das in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellt wurde, widersprich der aktuelle Test dem Gendiagnostikgesetz.
Bluttest nicht zulässig
Der Behindertenbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Hubert Hüppe, warnte bei der Vorstellung des Gutachtens vor einer Selektierung von Menschen mit dem Down- Syndrom. Auch die Partei CDU/CSU kritisierte in der Zwischenzeit das aktuelle Testverfahren. Wie es in dem Gutachten vom Juristen Klaus Ferdinand Gärditz heißt, entspricht der Bluttest keinem medizinischen Zweck.
Dem aktuellen Gendiagnostikgesetz zufolge sei der Bluttest somit auch nicht zulässig, wie es weiter hieß. Denn die Untersuchungen eines Ungeborenen dienen laut dem Gesetz ausschließlich einem medizinischen Zweck. Das Down- Syndrom sei bis heute weder heilbar noch therapierbar. Außerdem gefährdet der Test auch die Gesundheit des Ungeborenen, so das Gutachten weiter.
90 Prozent werden abgetrieben
Aus diesem Grund bezeichnete Hüppe den Test als illegal. Es gehe bei dem Test nur um die Selektierung von Menschen, immerhin werden fast 90 Prozent der Embryonen mit Down- Syndrom abgetrieben. Der Politiker befürchtet auch, dass die Selektierung in den kommenden Jahren noch zunehmen könnte.
Er sprach sich dafür aus, dass der Test aus dem Verkehr gezogen werden müsse. Das deutsche Unternehmen LifeCodexx will noch in diesem Monat den neuen Test Trisomie 21 auf den Markt bringen. Dieser ermittelt bereits im Blut der Schwangeren ob das Kind am Down- Syndrom erkranken wird. Er soll gefährliche Fruchtwasseruntersuchungen so überflüssig machen.
Test muss selbst bezahlt werden
Im Blut der Schwangeren befinden sich bereits Teile der Erbinformationen des ungeborenen Kindes. Im Labor kann dann nach Chromosomveränderungen gesucht werden. Bei dem Down- Syndrom liegt das Chromosom 21 nicht zwei Mal, sondern drei Mal vor. Der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery nahm den neuen Test in einem Interview in Schutz: „Wir haben uns in der Vergangenheit für die Pänatal- Diagnostik entschieden und dies lässt sich nun nicht einfach rückgängig machen“, erklärte er gegenüber der „Rheinischen Post“.
Es sei besser den Bluttest anzuwenden, als auf gefährlich Fruchtwasseruntersuchungen so bestehen, so der Präsident weiter. Der neue Test soll vorerst in ausgewählten Praxen und Zentren getestet werden und wird mit 1200 Euro zu Buche schlagen. Die Kosten werden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen. Den Test in Anspruch nehmen können Frauen ab der 12 Schwangerschaftswoche, weil dort eine erhöhte Gefahr für eine Chromosomveränderung beim Ungeborenen besteht.
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