Zurzeit steht Ehrmanns „Monsterbacke“ vor Gericht. Wettbewerbshüter hatten Klage gegen den Werbeslogan eingelegt, weil er irreführend sei. Das Gericht wollte aber nicht sofort ein Urteil verkünden und verschob die Urteilsverkündung auf den September.
Derzeitig tobt ein kleiner Krieg zwischen den deutschen Wettbewerbshütern und dem großen Unternehmen Ehrmann. In dem Streit geht es um einen gezuckerten Quark von Ehrmann, der ähnlich angepriesen wird wie normale Milch. Die Wettbewerbshüter waren damit nicht einverstanden und legten Klage ein. Doch der Bundesgerichtshof vertagte seine Entscheidung auf September.
Genau gesagt geht es um den Quark „Monsterbacke“ von Ehrmann. Das Unternehmen preist sein Produkt mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ an. Und genau dieser Satz hat auch den Streit zwischen dem Unternehmen und den Wettbewerbshütern ausgelöst. Eine Entscheidung wollen die Richter hingegen erst am 20. September fällen, wie es am Donnerstag dieser Woche hieß.
Drei Mal so viel Zucker wie Milch
Die Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Slogan der „Monsterbacke“ für irreführend. Im Gegensatz zur Milch enthält der Fruchtquark von Ehrmann etwa drei Mal so viel Zucker. Dies wiederum stellt einem erheblichen Nachteil für die Ernährung des Kindes da, wie die Anwältin des Klägers betonte.
Aber auch die Anwältin der Gegenseite gab wenig später eine Erklärung ab: Ihrer Ansicht nach wisse der Durchschnittsverbraucher das Früchte Zucker enthalten und daher im Quark auch mehr Zucker enthalten sei als in normaler Milch, weil diese direkt aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält.
Vorsicht bei gesunden Produkten
Der federführende Richter wunderte sich zu Beginn der Verhandlung erst einmal über den Namen des Quarks. „Es geht also um Monsterbacke“, so der Richter. Es ist schon recht erstaunlich, dass man Leute dazu bringt, Produkte mit so einem Namen zu kaufen, so der Richter am vergangenen Donnerstag.
Auch Verbraucherschützer warnen immer wieder vor irreführender Werbung, immerhin müssen Lebensmittel nicht genehmigt und zugelassen werden, wie Hartmut König vom Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de in einem Interview erklärte. Besonders kritisch sollten Verbraucher sein, wenn ein Produkt als gesund angepriesen wird.
Lieber frische Lebensmittel kaufen
Außerdem sollten die Verbraucher möglichst nur frische Produkte kaufen und bei fertigen Lebensmitteln immer ein Auge auf die Inhaltsstoffe werfen. Süße Desserts erhalten fast immer viel Zucker, Aromen und Zusatzstoffe. Gerade von diesen Lebensmitteln sollten Kinder nicht zu viel essen, sie gewöhnen sich zu schnell an den süßen Geschmack. Außerdem enthalten sie viele Kalorien.
Dabei sollten die Verbraucher nach dem Grundsatz vorgehen, je länger die Zutatenliste, desto ungesünder das Produkt. Das sei in fast allen Fällen ein Hinweis auf viele Aromen und Zusatzstoffe. Besonders gern werden dabei Produkte umworben, die Milch beinalten, weil sie den Verbrauchern das Gefühl gegen sollen, gesund zu sein, so König zum Abschluss.
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