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Masern-Impfpflicht 2020

von redaktion Posted on 26.12.2019 16:3003.03.2021 09:25

Viele Menschen halten die Masern für eine harmlose Krankheit. Doch in schweren Fällen kann die Infektion tödlich enden und es werden stetig neue Ausbrüche verzeichnet. 2020 wird deshalb das sogenannte Masernschutzgesetz eingeführt.

Die neue Impfpflicht und ihr Hintergrund

Die Masern sind eine stark unterschätzte Gefahr. Diese Krankheit ist hoch ansteckend und kann in den schlimmsten Fällen sogar lebensgefährlich werden, denn zu den möglichen Folgen zählt eine Gehirnentzündung. Vor allem Kinder und ohnehin schwache Menschen sind gefährdet – Schutz bieten nur die durchlittene Krankheit oder eine Impfung.

Deutschlandweit sind 2019 bereits fünfhundert neue Menschen an den Masern erkrankt. Europaweit waren es im Jahr davor sogar mehr als zwölftausend Fälle. Wegen dieser neuen Ausbrüche soll nun eine Impfpflicht eingeführt werden. Dass das Masernschutzgesetz durchgesetzt werden soll, wurde im Dezember 2019 festgelegt.

Zum Ziel setzt sich die Regierung hierbei nicht nur die Aufklärung und Prävention, sondern vor allem die Eindämmung der Krankheit und ihrer Ausbreitung. Das Masernschutzgesetz gilt für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag und das Personal in allen Pflegeeinrichtungen. So soll der Schutz vor der Infektion flächendeckend durchgesetzt werden.

Was bedeutet das neue Gesetz?

Das Masernschutzgesetz macht die Masernimpfung zur Pflicht für alle Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie Schule, Kindergarten oder Tagesstätte besuchen. Vor der Aufnahme muss die Impfung durch das Untersuchungsheft, den Impfausweis oder ein Attest nachgewiesen werden. Besucht das Kind bereits eine solche Einrichtung, muss der Nachweis bis zum 31.07.2020 erbracht werden.

Eingeschlossen sind auch alle Mitarbeiter im Erziehungs- und Gesundheitswesen wie Lehrer, Erzieher und medizinische Fachkräfte. Sofern sie nach 1970 geboren worden sind, müssen auch sie bis zum Stichtag eine Masernimpfung vorweisen. Die Impfpflicht gilt weiterhin für Flüchtlinge und Asylbewerber. Vier Wochen nach der Aufnahme in eine Unterkunft, haben sie Zeit, sich gegen die Masern impfen zu lassen.

Wenn ein Kind oder Mitarbeiter keine Impfung vorweisen kann, droht eventuell eine Geldstrafe von bis zu 2500 Euro. Diese kann gegen die Mitarbeiter, die Eltern des Kindes oder auch die Leitung der Einrichtung verhängt werden. Ungeimpfte Kinder können außerdem vom Besuch eines Kindergartens oder einer anderen Tagespflegeeinrichtung ausgeschlossen werden.

Geteilte Meinungen zur Impfpflicht

Nicht jeder ist begeistert von dem neuen Gesetz. Manche Menschen plädieren auf ihr Recht zur Selbstbestimmung und möchten sich aus religiösen Gründen oder wegen Zweifeln nicht impfen lassen. In vielen Augen ist außerdem die Immunität durch tatsächliche Erkrankung ein besserer Schutz als eine Impfung. Die Krankheit jedoch kann auch tödlich verlaufen und es gibt keine effektive Behandlung. Der Großteil der Deutschen befürwortet jedoch die Einführung der Impfpflicht für Masern.

Gefährlich sind nicht geimpfte Menschen besonders für Personen, die selbst nicht geimpft werden können. Das kann zum Beispiel am Alter oder einer chronischen Krankheit liegen. Für solche Menschen fungieren Nichtgeimpfte als Überträger und große Gefahr.

Die Regierung setzt sich daher stark für die Impfpflicht ein. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird in Zukunft wieder mehr freiwillige Reihenimpfungen in Schulen und Kindergärten anbieten. Außerdem erhalten nun mehr Ärzte eine Erlaubnis, Impfungen durchzuführen. Auch für die Aufklärung und Prävention werden viele Mittel bereitgestellt.

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