Der Bundesausschuss aus Krankenkassen, Ärzten und Kliniken will die Hygiene in den Krankenhäusern verbessern. Aus diesem Grund beschloss der Ausschuss nun neue Richtlinien. Pro Jahr kommt es zu 225.000 Wundinfektionen nach Operationen und 15.000 Todesfällen.
Die mangelnde Hygiene in deutschen Krankenhäusern nimmt immer weiter zu. Anders ist es wohl kaum zu erklären, das pro Jahr etwa 225.000 Wundinfektionen nach Operationen und 15.000 Tote pro Jahr in deutschen Krankenhäusern und Kliniken gibt.
Angaben zu Hygienefachkräften gefordert
Aus diesem Grund müssen die Krankenhäuser und Kliniken in Zukunft umfassendere Angaben zur Hygiene machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss aus gesetzlichen Krankenkassen, Ärzten und Klinken beschloss daher neue Regelungen für verpflichtende Qualtitätsreports in Krankenhäusern.
So müssen die Kliniken unter anderem auch Angaben zu beschäftigten Hygienefachkräften machen. Infektionen, die sich Patienten in Krankenhäusern holen, sind ein sehr hohes Risiko, so der Bundesausschuss. Außerdem müssen die Berichte mit Angaben zu Behandlungsproblemen und Folgen jetzt zwei Mal im Jahr vorgelegt werden. Bis jetzt mussten diese Berichte nur einmal im Jahr erfolgen.
Berichte unabhängig auswerten lassen
Experten sehen diese neuen Regelungen eher kritisch, da die Qualitätsberichte eher aus Selbstauskünften bestehen. Deutlich besser wäre es, wenn ein Teil der Berichte nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, sondern von einer dritten unabhängigen Einrichtung bewertet würden, zum Beispiel durch die Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale.
Dadurch hätten die Krankenhäuser mit weniger Bürokratie zu kämpfen und die Patienten hätten eine bessere Informationsquelle. Zudem wären die Daten von Krankheiten aussagekräftiger, wie auch der Leiter des Center for Health Economics, Jonas Schreyögg betonte.
Für jeden Standort einen Qualitätsbericht
Schon seit neun Jahren sind die Krankenhäuser und Kliniken verspflichten, regelmäßig Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die gesetzlichen Krankenkassen können dann anhand der Daten Empfehlungen an ihre Versicherten ausgeben.
Außerdem betonte der Bundesausschuss, dass Kliniken, die Leistungen an unterschiedlichen Standorten erbringen, jetzt für jeden Standort einen Qualitätsbericht vorlegen müssen.
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