Ein Dorstener Krankenhaus muss einer bereits verstorbenen Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil das Krankenhaus und der Chefarzt es versäumt hatten zu einer Computertomografie einen Neurologen hinzuziehen, der den Hirnstamminfarkt einer Patientin sofort erkannt hätte und so ihr Leben hätte retten können.
Behandlungsfehler können für Kliniken sehr teuer werden. Diese Erfahrung musste nun auch eine Klinik in Dorsten machen. Wegen eines Behandlungsfehlers muss die Klinik nun 50.000 Euro zahlen. Das entschied ein Gericht, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
50.000 Euro Schmerzensgeld
Das St. Elisabeth- Krankenhaus und sein Chefarzt sollen wegen eines Behandlungsfehlers 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Richter zufolge hätten sie es versäumt, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Computertomographie hinzuzuziehen, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.
Ein massiver Hirnstamminfarktes war von den Medizinern zu spät erkannt wurden. Daher erlitt die Patientin unter schwere Lähmungen und verstarb wenige Monate später. Das Schmerzensgeld sollen nun der Sohn und der Erbe der verstorbenen Frau erhalten. Allerdings ist das Urteil noch nichts rechtskräftig.
Neurologe hätte die Frau retten können
Die im Jahr 1934 geborene Patientin war seit dem Jahr 2002 mehrfach wegen Herzerkrankungen stationär behandelt wurden, auch in dem besagten Krankenhaus. Mit einer halbseitigen Lähmung wurde die Patientin im Jahr 2005 bewusstlos ins Krankenhaus gebracht. Am gleichen Tag führten die Mediziner einer native Computertomographie durch, allerdings ohne einen Neurologen zu befragen.
Ein Neurologe hätte den Hirnstamminfarkt sofort erkannt und dessen rechtzeitige Behandlung des zu diesem Zeitpunkt noch geöffneten 12- Stunden- Fensters veranlassen können, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die gesundheitlichen Folgen der Patientin sind daher den Beklagten anzulasten.
Zweites Urteil binnen einer Woche
Das Klinikum der Stadt Dorsten konnte im Laufe der Verhandlung nicht beweisen, dass die Patientin auch bei rechtzeitiger und richtiger Behandlung die gleichen Beeinträchtigungen erlitten hätte, so der Richter weiter. (Az.: 3 U 122/12 vom 12.8.2013)
Erst in der vergangenen Woche war ein ähnliches Urteil veröffentlicht wurden. Ein Frauenarzt aus Dorsten war zu einer Zahlung von 20.000 Euro verurteilt wurden, weil er einer Patientin nicht zu einer Mammografie geraten hatte, wenig später war die Frau an Brustkrebs erkrankt.
Was meinen Sie?