Ein Krankenhaus muss einer Patientin 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil der Chefarzt es versäumte bei einer Computertomografie einen Neurologen hinzuziehen, der der Patientin das Leben hätte retten können.
Behandlungsfehler können für deutsche Krankenhäuser sehr teuer werden. Diese Erfahrung musste in jüngster Vergangenheit auch ein Krankenhaus in der nordrhein- westfälischen Stadt Dorsten machen. Wegen eines Behandlungsfehlers muss das Krankenhaus nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied ein zuständiges Gericht, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Keinen Neurologen hinzugezogen
Das St. Elisabeth- Krankenhaus und sein zuständiger Chefarzt sollen wegen eines Behandlungsfehlers 50.000 Euro Schmerzensgeld an eine bereits verstorbene Patientin zahlen. Dem zuständigen Richter zufolge hätten sie es versäumt, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Computertomographie hinzuzuziehen, heißt es in dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.
Ein massiver Hirnstamminfarktes war von den Ärzten erst viel zu spät erkannt wurden. Aus diesem Grund erlitt die Patientin unter schwere Lähmungen und verstarb wenige Monate später an diesen Lähmungen. Das Schmerzensgeld sollen nun der Sohn und der Erbe der verstorbenen Patientin erhalten. Allerdings ist das Urteil des Gerichtes noch nichts rechtskräftig.
Frau bewusstlos und halbseitig gelähmt ins Krankenhaus eingeliefert
Die im Jahr 1934 geborene Frau war seit dem Jahr 2002 diverse Male wegen Herzerkrankungen stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden, auch in dem besagten Krankenhaus. Mit einer halbseitigen Lähmung wurde die Patientin im Jahr 2005 bewusstlos ins Klinikum eingeliefert. Am selben Tag führten die Ärzte einer native Computertomographie durch, allerdings ohne einen Neurologen hinzuzuziehen.
Der Spezialist hätte den Hirnstamminfarkt sofort erkannt und dessen rechtzeitige Behandlung des zu diesem Zeitpunkt noch geöffneten 12- Stunden- Fensters in die Wege leiten können, so der federführende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die gesundheitlichen Folgen der Frau sind aus diesem grund den Beklagten anzulasten.
Auch Frauenarzt zu Schmerzensgeld verurteilt
Das Krankenhaus der Stadt Dorsten konnte im Laufe der Gerichtsverhandlung nicht beweisen, dass die Patientin auch bei rechtzeitiger und richtiger Behandlung dieselben Beeinträchtigungen erlitten hätte, so der vorsitzende Richter weiter. (Az.: 3 U 122/12 vom 12.8.2013)
Erst in der letzten Woche war ein ähnliches Urteil vom selben Gericht veröffentlicht wurden. Ein Frauenarzt aus der Stadt Dorsten war zu einer Zahlung von genau 20.000 Euro verurteilt wurden, weil er einer Patientin nicht zur Mammografie geraten hatte, wenig später war die Patientin an Brustkrebs erkrankt.
Was meinen Sie?