Wie schon in der letzten Woche berichtet, gewähren die Krankenkassen immer weniger Leistungen. Doch nun schaltet sich die Politik ein und fordert eine Stellungnahme von höchster Stelle zu diesem Problem. Die Frist für die Stellungnahme läuft am 28. August ab.
In Deutschland haben wir eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Doch viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zweifeln immer wieder daran, denn oft werden Leistungen wie Krankengeld, Rehamaßnahmen oder Hilfsmittel abgelehnt. Dies geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung hervor.
Hunderttausende gesetzlich Versicherte hatten im vergangenen Jahr einen negativen Bescheid von ihrer Krankenkasse erhalten, in der sie um Kostenübernahme bei Hilfsmitteln und Rehamaßnahmen gebeten hatten. Auch Krankengeld wurde von den Krankenkassen immer wieder gestrichen. In 16 Prozent der Fälle kamen die Prüfer zu dem Urteil, dass die Patienten gesund seien.
Ablehnung bei ersten Antrag
Von 700.000 Anträgen für Reha- Leistungen sind 39 Prozent abgelehnt wurden. Für Hilfsmittel wie Rollstühle wurden 500.000 Anträge gestellt, hier gab es zu 37 Prozent eine Ablehnung durch die Krankenkasse. Experten weisen zudem darauf hin, dass durch das neue Patientenrechtgesetz die Krankenkassen verpflichtet sind binnen von drei Wochen über einen Antrag zu entscheiden.
Um diese Vorschrift zu umgehen, schicken einige Krankenkasse bei dem ersten Antrag eine Ablehnung. Aus diesem Grund wird die Politik diese Praxis einiger Krankenkassen genauer unter die Lupe nehmen.
Einspruch einlegen
Auch der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat sich nun eingeschaltet, laut einem Interview mit der „Bild“- Zeitung hat der Politiker einen Brief an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und an die oberste Kassenaufsicht des Bundesversicherungsamtes geschrieben, in dem er Stellungnahme zu den Vorwürfen verlangt. Die Frist endet am 28. August.
Experten weisen außerdem darauf hin, dass es in vielen Fällen Sinn macht, gegen Ablehnungsbescheide Einspruch einzulegen. So kann der behandelnde Arzt zum Beispiel ein zweites Gutachten einfordern. Außerdem steht den Patienten die unabhängige Patientenberatung Deutschlands mit Rat und Tat zur Seite.
850 Millionen Überschuss
Die großen Gewinner dieser Praktik sind natürlich die Krankenkassen. So konnten die Krankenkassen im ersten Quartal dieses Jahres einen Überschuss von 850 Millionen Euro erwirtschaften. Zwar schütten die Krankenkassen Prämien an manche Versicherten aus, doch oft nur an Versicherte, die eh keine Kosten bei der Krankenkasse verursachen.
Den gesetzlich Versicherten werden immer weniger Leistungen gewährt und im gleichen Atemzug steigen die Gehälter der Mediziner überdurchschnittlich. So ist das Gehalt der Mediziner in den letzten Jahren um bis zu 35 Prozent gestiegen. Zwar kritisieren die Krankenkassen dies, aber wirklich unternehmen tun sie gegen diese Entwicklung nichts.
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