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Urteil: Bezeichnung “Wodka & Energy” nicht zulässig

von redaktion Posted on 14.08.2012 07:4517.08.2012 18:10

Das Wodka- Koffein- Mixgetränk „Wodka & Energy“ mit gut 10 Prozent Alkoholgehalt muss seinen Namen ändern. Das entschied ein Oberlandesgericht in einem aktuellen Verfahren.

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Bezeichnung “Wodka & Energy” verstößt gegen Verbraucherschutz.

Bestimmt jeder kennt die Energy- Drinks in Deutschland und die meisten werden sicher auch schon mal einen probiert haben. Jedoch ist die Kombination aus Wodka und Energy verboten, wie jetzt ein deutsches Gericht in einem aktuellen Verfahren urteilte. Wie das Oberlandesgericht in Hamm erklärte, vermittle der Name des Getränkes einen falschen Eindruck.

Wie ein Sprecher des Gerichtes betonte, vermittle der Name „Wodka & Energy“ dem Endverbraucher den Eindruck, der Konsum des Getränkes verschaffe ihm Tatkraft, Energie, Kraft und Leistungsvermögen. Man bekomme den fälschlichen Eindruck, es handle sich um ein funktionelles Lebensmittel, das positive Nähreigenschaften habe, so der Sprecher weiter.

Bezeichnung verstößt gegen Verbraucherschutz

Das Getränk „Wodka & Energy“ besteht zu einem Viertel aus Wodka und zu drei Viertel aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Das Oberlandesgericht entschied nun in der vergangenen Woche, dass die Bezeichnung des Getränkes gegen die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die dem Verbraucherschutz diene, verstoße.

Laut dem Gericht dürfen Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol keine Nährwertangaben tragen. Zu einer Klage war es gekommen, weil ein Verein der sich mit der Einhaltung von Bestimmungen im Bereich der Spirituosen- Industrie befasst ein Verstoß sah und kurzer Hand Klage einreichte (Az. : I-4 U 38/12).

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