Der erste Schritt zur Abschaffung der Studiengebühren im Bundesland Bayern ist getan. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren der Freien Wähler als zulässig erklärt. Einige Unis nahmen das Urteil allerdings mit großer Sorge auf.
Studiengebühren sind schon lange ein Streitthema, besonders Studenten kritisieren immer wieder die hohen Gebühren. Nun scheint etwas Bewegung in Diskussion zu kommen, zumindest im Bundesland Bayern. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat am Montag der laufenden Woche das Volksbegehren gegen Studiengebühren an Hochschulen für zulässig erklärt.
Richter folgten der Argumentation der Freien Wähler
Somit hat der Gerichtshof das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an den Hochschulen des Freistaates zugelassen. Das bayrische Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil er das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Die Richter waren laut dem heutigen Urteil aber anderer Meinung.
Die Freien Wähler wollten mit dem aktuellen Volksbegehren die Studiengebühren wieder abschaffen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich hielten. Laut der Verfassung des Bundeslandes Bayerns sind Volksbegehren über den Staatshaushalt nicht zulässig. Die Studiengebühren sind allerdings Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt.
Ausfall durch Staatshaushalt ausgleichen
Die Richter erklärten hingegen, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richtet, damit folgten sie der Argumentation der Freien Wähler. Die Reaktionen auf das Urteil vielen recht Unterschiedlich aus. Die Uni Kempten nahm das Urteil vom heutigen Montag mit großer Sorge auf. Immerhin werden hier 20 Mitarbeiter durch die Studiengebühren finanziert. Der Ausfall müsse dann vom Staatshaushalt übernommen werden.
Etwas entspannter wurde das Urteil an der Universität in Augsburg aufgenommen. Hier werden die Mittel aus den Studiengebühren weiterhin zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Die Freien Wähler wollen die Studiengebühren zwar abschaffen, den Ausfall aber durch den Staatshaushalt ausgleichen. Allerdings machen sich manche Unis sorgen, dass die Freien Wähler nicht an die Macht kommen könnten und die CSU dann keinen Ausgleich finanzieren könnte.
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