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Stiftung Warentest warnt vor Onlinepraxis Dred

von redaktion Posted on 19.07.2012 07:5015.08.2012 10:51

Stiftung Warentest hat jetzt ganz aktuell eine Onlinepraxis in London unter die Lupe genommen und muss dringend von der Inanspruchnahme einer solchen Praxis warnen, sehr schnell soll es dort zu falschen Diagnosen kommen. Auch liegt die Behandlung in dieser Praxis in einer juristischen Grauzone.

Wer kennt das nicht, man hat einen Termin bei seinem Arzt, trotzdem vergeht oft noch eine Stunde oder mehr bis man endlich an die Reihe kommt. Damit könnte jetzt aber Schluss sein, deutsche Mediziner betreiben von Loden aus eine Online- Praxis. Stiftung Warentest hat den Onlinearzt Dred ausprobiert und rät dringend davon ab, die Gefahr falsch behandelt zu werden, ist sehr große, so die Tester.

Patient bekommt Arzt nicht zu sehen

Der Patient bekommt den Mediziner dabei nie zu sehen, sondern nur ein Bild von ihm. Der Patient kann sein Problem auch nicht in eigenen Worten beschreiben, sondern muss einen Onlinefragebogen ausfüllen, so die Stiftung Warentest. Unter Umständen muss der Patient ein Foto hochladen oder eine Urinprobe einsenden.

Wenn der Arzt der Meinung ist, der Patient benötigt Medikamente, lässt er ihm ein entsprechendes Rezept zukommen. Die Online- Praxis wurde 2011 in London eröffnet. Zu Beginn wurde nur in englischer Sprache behandelt. Mittlerweile wird auch in deutscher Sprache behandelt, was in Deutschland nicht nur unter den Ärzten für Empörung sorgte.

Schlechte medizinische Beratung

Selbst die Bundesärztekammer warnte vor einer medizinischen Beratung aus der Ferne. In dem Test konfrontierten die Tester einen Arzt des Onlineportals mit zwei vermeintlichen Krankheiten. Zum einen mit einer Blasenentzündung und zum anderen mit einer Chlamydien- Infektion.

In beiden Fällen bekamen die Tester Antibiotika, das obwohl die angegebenen Symptome nur teilweise zum Krankheitsbild passten. Zudem versäumte es der Arzt einen Urintest anzufordern. Außerdem fragte der Onlinearzt auch nicht nach weiteren Symptomen der Krankheiten.

Juristische Grauzone

Bei der Blasenentzündung beschrieb die Testerin sie hätte Blut im Urin, dies weise aber nicht zwangsläufig auf eine Blasenentzündung hin, so die Stiftung. Die Blutung könnte auch von Nierensteinen kommen, die in die Blase gespült werden. Daher bräuchte die Patientin eine nähere Untersuchung oder zumindest einen Urintest.

Selbst wenn der Mediziner den Patienten offensichtlich falsch behandelt hätte, hat der Patient juristisch gesehen schlechte Karten. Der Patient müsste den Onlinearzt in London verklagen. Dies ist mit großem Aufwand verbunden und hat auch nur geringe Erfolgschancen, so die Stiftung Warentest. Das zeigt auch ein entsprechendes Gutachten, dass im Auftrag von Stiftung Warentest angefertigt wurde. Denn in Deutschland ist die Behandlung eines Patienten aus der Ferne strikt untersagt, in England hingegen erlaubt. Deutsche Patienten haben aber freie Arztwahl in Europa, also dürfen sie auch die Online- Sprechstunde in London besuchen.

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