Nach einer Schlägerei vor einer Disco wurde einem 28 Jahre alten Opfer vom Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zugesprochen. Damit hat das Oberlandesgericht das Schmerzensgeld für das junge Opfer nochmals um 30.000 Euro erhöht. Das Urteil des OLG ist aber noch nicht rechtskräftig.
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung vor einer Disco im Norden Deutschlands wurde dem 28 Jahre alten Opfer nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro durch das Oberlandesgericht in Oldenburg zugesprochen, dass erklärte der zuständige Sprecher des Gerichtes in einer aktuellen Stellungnahme am Montag dieser Woche.
Der Kläger war am frühen Morgen des 29. Septembers des Jahres 2007 vor der „Dinis Disco“ in der norddeutschen Stadt Aurich ohne Vorwarnung mit einer Faust auf den Kopf geschlagen. Nach dem heftigen Faustschlag fiel das Opfer rückwärts hin. Als der junge Mann am Boden lag, schlug der Täter noch mindestens zwei Mal auf das wehrlose Opfer ein.
Opfer bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert
Das Opfer erlitt durch den brutalen Angriff so schwere Kopfverletzungen, dass er bewusstlos in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Ärzte im Krankenhaus diagnostizierten bei dem 28 Jahre alten Mann dann ein Schädel- Hirn- Trauma, ein traumatisches Hirnödem und weitere schwere Frakturen.
Noch heute leidet das 28 Jahre alte Opfer an den Spätfolgen dieser Attacke. So leidet der Mann unter deutlichen Sprachstörungen, einer mangelnden Feinmotorik in der rechten Hand, einer deutlichen Spastik des rechten Beins und unter starken Störungen in der Gedächtnisfunktion, wie der Sprecher das Gericht weiter betonte.
Schmerzensgeld vom OLG erhöht
Ein aktuelles Gutachten kam außerdem zu dem Ergebnis, dass eine Schädigung von mindestens 80 Prozent bei dem Opfer vorliegt, wobei außerdem auch davon auszugehen ist, dass es zu keiner deutlichen Verbesserung des Zustandes mehr kommen wird. Das Gericht hat mit diesem Urteilsspruch, das Schmerzensgeld in Höhe von 170.000 Euro, welches durch das zuständige Landgericht Aurich zugesprochen wurde, nochmals deutlich erhöht.
Dem zuständigen Oberlandesgericht erscheint die neu festgesetzte Höhe des Schmerzensgeldes als angemessen, in Angesicht der Schwere der Verletzungen, der sehr langwierigen und außerordentlich belastenden Behandlung und insbesondere der schrecklichen Dauerschäden und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Lebensführung. Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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