Einige Mediziner in Deutschland glauben noch immer Homosexualität sei eine Krankheit. Dies musste ein schwuler Panorama- Reporter in einem Selbstversuch am eigenen Leibe spüren. Ihm wurden entsprechende Therapien vorgeschlagen. Zudem liegt der Verdacht nahe, dass diese Therapien auch bei den Krankenkassen abgerechnet werden können.
Eigentlich sollte man annehmen das Deutschland in Bezug auf Schwule und Lesben toleranter geworden ist. Doch ein Reporter der ARD will jetzt erschütterndes aufgedeckt haben. So sehen einige Mediziner die Homosexualität weiterhin als Krankheit an und ordnen sie als psychische Störung ein und wollen sie sogar therapieren.
Homosexualität in Richt Heterosexualität verändern
Das haben Recherchen des bekannten ARD- Magazins „Panorama“ ergeben. Weiterhin besteht sogar der Verdacht, dass diese „Therapien“ auch mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden können, heißt es in einem Bericht des Magazins.
In einem aktuellen Selbstversuch hat ein schwuler Panorama- Reporter niedergelassene Arztpraxen aufgesucht, die sich allerdings in strenggläubigen christlichen Kreisen bewegen. Von diesen Ärzten wurden ihm Behandlungen wie zum Beispiel Psychotherapie vorgeschlagen, die seine Homosexualität in Richtung Heterosexualität verändern sollte.
Inhalt von Therapiegesprächen nicht bekannt
Von zwei dieser Mediziner erhielt der Reporter sogar eine Abrechnung, die er an seine private Krankenversicherung weiterleiten sollte. In den Diagnosen gaben die Mediziner an, er handelt sich um eine psychische Störung bzw. um eine lebensverändernde Erkrankung. Der amtierende Vorsitzende des Bundes katholischer Ärzte, Dr. Gero Winkelmann gab in einem Interview zu, dass der Mediziner tricksen müsste, um so eine Therapie auch wirklich abzurechnen.
Das ARD- Magazin bat daraufhin einige Krankenkassen um eine Stellungnahme. Die Krankenkassen erklärten ihrerseits allerdings, dass ihnen der Inhalt von Therapiegesprächen nicht bekannt sei. Auf die Frage, ob die Abrechnung von Veränderungsversuchen überhaupt zulässig sein, verwiesen viele große gesetzliche Krankenkassen auf die Therapiehoheit der Ärzte und auf die komplexen Genehmigungsverfahren.
Eine rechtliche Frage
Der Verband der privaten Krankenversicherungen argumentierte in einer Stellungnahme, dass es sich dabei um eine rechtliche Frage handele, wobei die Entscheidung nicht beim Verband der privaten Krankenversicherung liege.
Die Bundesärztekammer ihrerseits betonte zum wiederholten Male, dass es sich bei Homosexualität um keine Krankheit handele und sie somit auch keiner Therapie bedarf. Allerdings ob seine Behandlung ein Verstoß gegen eine ärztliche Berufsordnung darstellt und somit ein berufsrechtliches Verfahren nach sich ziehe, müsste von Fall zu Fall entschieden werden und kann auch nur von der entsprechenden Ärztekammer beantwortet werden.
Was meinen Sie?