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Gefahr am Steuer: So beeinträchtigen Herzerkrankungen die Fahrtauglichkeit

von Adriana Schellander Posted on 05.08.2021 16:0802.08.2021 12:07

Schwindel und eine unregelmäßige Herzfrequenz bis hin zur Atemnot – diese Symptome gehen häufig mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen einher und sollten unter allen Umständen ärztlich untersucht werden. Bei Nichtbehandlung dieser Beschwerden drohen oft gravierende bis lebensbedrohliche Folgen. Besondere Vorsicht für Betroffene ist im Straßenverkehr geboten: Begeben sich Erkrankte hinters Steuer, können sie sowohl für sich selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden.

Erhöhtes Unfallrisiko bei Herzerkrankungen

In einer aktuellen Publikation verdeutlicht der Kardiologe Thomas Pezawas der MedUni Wien die Risiken, welche bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen am Steuer bestehen. Der Mediziner möchte durch diese Veröffentlichung sowohl Ärzten als auch Patienten die Einschätzung der Fahrtauglichkeit erleichtern. Betroffen sind laut dem Experten hauptsächlich Personen, welche an koronaren Herzkrankheiten, Herzmuskelschwäche oder Herzrhythmusstörungen leiden. Auch potenzielle Folgeerscheinungen einer überstandenen Covid-19 Erkrankung seien laut dem Kardiologen unbedingt zu berücksichtigen, da diese den Herzkreislauf ebenso beeinträchtigen können.

Gefährliche Komplikationen am Steuer

Obwohl nur ein bis fünf Prozent der Herztode während des Fahrens auftreten, sind die Risiken dennoch nicht zu unterschätzen. Gefährlich werden Herzerkrankungen im Straßenverkehr insbesondere dann, wenn eine sogenannte Synkope aufritt. Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Ohnmacht, welche meist auf die mangelnde Durchblutung des Gehirns zurückzuführen ist. Obwohl Betroffene ihr Bewusstsein häufig ohne gravierende Folgeschäden wiedererlangen, können bereits kurze Aussetzer während des Lenkens schwere Verkehrsunfälle verursachen. Andere krankheitstypische Beschwerden, wie beispielsweise chronischer Schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten oder Kurzatmigkeit, erhöhen das Unfallrisiko gleichermaßen.

Ärztliche Abklärung in jedem Fall erforderlich

Um die Verletzungsgefahr für sich selbst und andere Fahrzeuglenker möglichst gering zu halten, sollten Herz-Kreislauf-Patienten potenzielle Risiken stets mit ihrem behandelnden Arzt abklären. „Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein. Sie müssen jedoch darüber informiert sein, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt“, erläutert Pezawas. Wurde vom zuständigen Mediziner eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, besteht für Erkrankte dennoch Hoffnung, ihre Mobilität zurückzugewinnen: Durch eine erfolgreiche medikamentöse Behandlung oder durch die Implantation eines Defibrillators kann die Fahreignung in vielen Fällen wiedererlangt werden. Nach derartigen medizinischen Eingriffen sind allerdings die jeweiligen Fahrpausen zu beachten.
Wie lange Patienten auf Autofahrten verzichten müssen, bestimmt der zuständige Arzt. In erster Linie spielt hierbei die Schwere der Komplikationen eine ausschlaggebende Rolle. Während bei leichten Beschwerden häufig kein Fahrverbot angeordnet wird, ist bei gravierenden Verläufen mindestens eine vierwöchige Pause geboten. Für Berufskraftfahrer liegen generell noch strengere Regelungen vor.

Versicherungsschutz nicht immer gegeben

Des Weiteren sollten sich betroffene Lenker von Kraftfahrzeugen darüber im Klaren sein, dass eine dokumentierte krankheitsbedingte Fahruntüchtigkeit den Versicherungsschutz bei Unfallfolgen aufheben kann. Hierbei liegt die Beweislast stets beim Fahrzeuglenker, da dieser auch bei unterlassenen Arztbesuchen die Verantwortung für sein Handeln trägt. Aus diesem Grund ist es ratsam, im Fall einer Herzerkrankung potenzielle Unfallkonsequenzen sowohl mit dem medizinischen Fachpersonal als auch mit der jeweiligen Versicherung abzuklären.

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