Die freiberuflichen Hebammen erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen Ausgleichszahlungen. Eine Honorarerhöhung von 10 Prozent lehnten die Hebammen allerdings ab. Sie fordern eine mindestens 30 Prozentige Erhöhung ihrer Honorare. Über diese Forderung soll nun eine Schiedsstelle entscheiden.
Hebammen und die gesetzlichen Krankenkassen stritten in der Vergangenheit um höhere Honorare. Nun haben die Hebammen einen kleinen Teilerfolg erzielt. Beide Parteien einigten sich am Dienstag dieser Woche auf Ausgleichszahlungen. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Rückwirkend zum 01. Juli dieses Jahres die gestiegenen Prämien zur Berufshaftpflicht.
Das erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in einer aktuellen Stellungnahme. Doch Verbände der Hebammen wollen sich damit nicht zufrieden geben und werden für weitere finanzielle Unterstützung kämpfen. In den nächsten Monaten soll aus diesem Grund auch eine Schiedsstelle über die Honorare der Hebammen entscheiden.
1,7 Millionen Euro mehr pro Jahr
Nach der neuen Regelung sollen freiberufliche Hebammen bei einer Geburt im Geburtshaus zusätzlich 26,50 Euro zusätzlich erhalten. Bei einer Hausgeburt soll es dann 78 Euro zusätzlich geben. Nach aktuellen Angaben der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet dies Mehraufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro pro Jahr.
Des Weiteren wurde den Hebammen eine Honorarerhöhung von 10 Prozent angeboten, den Hebammenverbänden war diese Erhöhung allerdings zu gering. Die Beirätin für die freiberufliche Abteilung beim Deutschen Hebammen Verband (DHV), Katharina Jeschke, erklärte in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dapd, das Angebot sie zu gering und außerdem an Bedingungen geknüpft gewesen.
Honorarerhöhung von mindestens 30 Prozent gefordert
Die zusätzlichen Mittel seitens der Krankenkassen sollten nicht gerecht verteilt werden, dadurch wären die meisten Hebammen benachteiligt gewesen, so die Beirätin weiter. Der Verband fordert nun eine Honorarerhöhung von mindestens 30 Prozent. Gemeinsam mit Juristen will der Verband nun einen Antrag für die Schiedsstelle ausarbeiten, erklärte sie.
Sie verwies dabei auf das Sozialgesetzbuch. Eine Schiedsstelle kann einberufen werden, wenn beide Parteien sich nicht einigen. Die Beirätin geht davon aus, dass dieser Schritt mehr Erfolg haben wird, als direkte Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Erste Ergebnisse soll es aber erst im Herbst geben.
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