Empfiehlt ein Frauenarzt seiner Patientin erst zu spät zu einer Mammografie, so haftet er, wenn die Patientin in der Zwischenzeit Brustkrebs bekommen hat. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm.
Brustkrebs ist die häufigste Krebsform bei Frauen. Eine Mammografie soll den Brustkrebs so für wie möglich erkennen, damit er auch so früh wie möglich behandelt werden kann. Doch was ist, wenn ein Arzt erst zu spät zu einer Mammografie rät? Haftet der Arzt dann, wenn seine Patientin inzwischen an Brustkrebs erkrankt ist?
Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm haftet der Mediziner, wenn er seiner Patientin erst zu spät zu einer Mammografie rät. Geklagt hatte eine Frau, die sich jedes Jahr von ihrem Frauenarzt auf Brustkrebs untersuchen ließ. Die Frau hatte sich bereits im Jahr 2001 einer Mammografie unterzogen, im Jahr 2010 riet der Mediziner seiner Patientin diese Untersuchung zu wiederholen.
Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
Bei der zweiten Untersuchung wurde Brustkrebs entdeckt und die Patientin musste sich einer Operation unterziehen. Zudem erhielt die Frau eine Chemo- und Strahlentherapie. Im Anschluss klagte die Frau auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil die Klägerin der Ansicht war, dass ihre Krankheit hätte früher entdeckt werden können.
Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm gaben der Frau Recht. Der Frauenarzt hätte der Patientin bereits im Jahr 2008 zu einer Mammografie raten sollen, weil die Untersuchung zu diesem Zeitpunkt das einzig sicher Verfahren war, welches das Risiko eines tödlichen Krankheitsverlaufes verringern konnte. Zudem stellte das Gericht auch einen groben Behandlungsfehler fest. (Az.: 3 U 57/13)
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