In einigen Wochen ist es soweit, die elektronische Gesundheitskarte mit Foto wird dann Pflicht. Sämtliche Klagen gegen die elektronische Gesundheitskarte worden von Gerichten abgewiesen. Somit ist eine alternative Versicherungsbescheinigung seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Allerdings ist die alte Karte noch weit bis ins nächste Jahr gültig, aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
In wenigen Wochen ist es soweit, dann wird die elektronische Gesundheitskarte mit Foto Pflicht. Ohne weitere Zustimmung werden dann persönliche Daten des Versicherten gespeichert. Allerdings sollen auch weitere Daten des Versicherten auf der Karte gespeichert werden, diese benötigen aber die Zustimmung des Versicherten.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kommt allerdings um Jahre zu spät. Beschlossen wurde sie bereits im Jahr 1995 und eingeführt sollte sie bereits im Jahr 2006 werden. Aber politische Entscheidungen und technische Probleme verzögerten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte immer wieder.
Alte Karte bis weit ins nächste Jahr gültig
Zu Beginn des neuen Jahres soll sie nun endlich Pflicht werden, nachdem Klagen wegen datenschutzrechtlichen Bedenken von Gerichten abgewiesen worden. Somit ist es auch nicht möglich einen alternativen Versicherungsnachweis von seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. Allerdings können die alten Karten noch über den Jahreswechsel hinaus benutzt werden.
Doch darauf verlassen sollten sich die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte nicht. Ein Arzt kann ab dem 01. Januar 2014 selbst entscheiden, ob er die alte Versicherungskarte akzeptiert oder nicht. Das Problem dürfte sein, dass viele Arztpraxen nicht mehr über Leegeräte verfügen, die die alten Karten noch lesen können.
Weitere Funktionen in Planung
Eigentliches Ziel der elektronischen Gesundheitskarte, wie sollte es auch anders sein, ist Kosten einzusparen. So muss bei einem Wohnungswechsel nicht mehr die Karte ausgetaucht werden. Zudem soll die neue Karte den Austausch von medizinischen Daten und Patientendaten vereinfachen.
Diese Funktionen befinden sich derzeitig aber noch in Planungsphase, daher werden vorerst nur die persönlichen Daten auf der neuen Karte gespeichert. Alles darüber hinaus bedarf auch der Genehmigung des Versicherten. Zu den persönlichen Daten gehört der Name, die Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungs- und Zahlungsstatus.
Schlechte Zeichen aus Österreich
Hinzukommen könnten die Patientenakte, Organspendeerklärung, Notfalldaten und elektronische Rezepte. Diese Daten werden allerdings verschlüsselt gespeichert, um sie vor unerlaubten Zugriff zu schützen.
Doch dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte viel schief gehen kann, zeigt ein Beispiel aus Österreich. Dort viel das Lesesystem fast komplett aus und die behandelnden Ärzte mussten die Abrechnungen ihrer Patienten per Hand notieren. Experten nannten es damals einen Super- Gau. Außerdem wurde bei vielen Karten irrtümlicher Weise der Status „nicht versichert“ angezeigt. Bleibt zu hoffen, dass es in Deutschland besser klappt.
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