Noch mehrere hunderttausende Versicherte sind in Deutschland ohne elektronische Gesundheitskarte. Dennoch müssen sich diese Versicherten keine Sorgen machen, sie werden auch im kommenden Jahr weiterbehandelt. Schwierig wird es nur, wenn die alte Karte bereits abgelaufen ist. Dann müssen sie nachweisen, dass sie wirklich versichert sind.
Das neue Jahr ist nur noch wenige Tage entfernt. Ab dem kommenden Jahr gilt bei den Ärzten dann nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Doch noch immer sind etwa fünf Prozent der gesetzlich Versicherten ohne die neue Karte. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, weil die Krankenkassen keine genauen Zahlen nennen wollen.
Allerdings sprechen die gesetzlichen Krankenkassen davon, dass 95 Prozent ihrer Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet wären. Somit sind mehrere hunderttausende gesetzlich Versicherte noch immer ohne die elektronische Gesundheitskarte. Einige von ihnen hätten bis jetzt schlichtweg nur vergessen ein Passbild abzugeben.
Alte Karte weiterhin gültig
Bei den Versicherten, die die neue Karte ablehnten, haben die Krankenkassen durch Beratung und Aufklärung gute Ergebnisse erzielen können. 85 Prozent von ihnen haben daraufhin ihr Passbild bei ihrer Krankenkasse abgegeben. Versicherte, die noch nicht über die neue Karte verfügen, müssen sich keine Sorgen machen, auch im neuen Jahr behalten die alten Karten vorerst ihre Gültigkeit.
So werden gesetzlich Versicherte mit der alten Karte auch im neuen Jahr weiter behandelt. Laut einer Vereinbarung zwischen Kassenärzten und Krankenkassen sind die alten Karten noch bis zum 30. September des kommenden Jahres gültig. Allerdings ist in der Zwischenzeit ein Streit über die Auslegung dieser Vereinbarung entbrannt.
Zehn Tage zeit um Versicherung nachzuweisen
So gehen die Ärzte davon aus, dass die Karten noch bis zu ihrem aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit behalten werden. Die Krankenkassen streiten dies allerdings ab. Problematisch wird es allerdings für Versicherte, die noch keine elektronische Gesundheitskarte haben und deren alte Karte bereits abgelaufen ist.
Zwar müssen sie von einem Arzt behandelt werden. Sie haben dann aber nur zehn Tage Zeit einen Nachweis über Krankenversicherungspflicht zu erbringen. Tun sie dies nicht, hat der behandelnde Arzt das Recht, die Behandlung privat abzurechnen. Legt der Patient im laufenden Quartal die neue Karte vor, müssen die Kosten zurückerstattet werden.
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