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Krankenkassen

Ab dem kommenden Jahr gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

von redaktion Posted on 18.10.2013 16:57

gesundheitskarteAb dem kommenden Jahr gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Wer sie noch nicht besitzt sollte sie noch schnell beantragen, sonst könnte ein Arztbesuch im kommenden Jahr kompliziert und kostspielig werden.

Ab dem kommenden Jahr müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei jedem Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Foto vorlegen. Alle Krankenversicherungskarten die sich dann noch im Umlauf befinden sind ungültig, unabhängig von ihrem Ablaufdatum.

95 Prozent der Karten bereits ausgeliefert

Alle Versicherte die dann noch nicht über die elektronische Gesundheitskarte verfügen, müssen damit rechnen, dass der Arzt die Behandlung privat abrechnet, wenn sie nicht binnen von 14 Tagen einen Nachweis über ihre gesetzliche Krankenkasse vorlegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt verfügen etwa 95 Prozent der gesetzlich Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte. Die neue Karte wird neben dem Foto auch die Stammdaten des Versicherten speichern. Zudem kann der Versicherte frei entscheiden, ob auch medizinische Daten wie Dokumentationen zu Medikamenten auf der Karte gespeichert werden sollen.

Foto per Post oder digital übermitteln

Wer noch nicht über die elektronische Gesundheitskarte verfügt, sollte sie möglichst schnell noch bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse benötigt dafür ein aktuelles Passbild des Versicherten. Das Foto auf der neuen Karte soll vor Missbrauch schützen.

Die Passbildpflicht gilt für alle Versicherten ab einem Alter von 15 Jahren. Alle unter 15 Jahren und zum Beispiel pflegebedürftige Menschen brauchen diese neue Karte nicht. Je nach Krankenkasse kann das Foto per Post oder digital übermittelt werden.

Kein Versicherungsnachweis

Auf jeden Fall sollten alle Versicherten rechtzeitig den Antrag auf die elektronische Gesundheitskarte stellen. Wer der Krankenkasse allerdings nicht rechtzeitig ein Foto zur Verfügung stellt, verfügt ab dem kommenden Jahr über keinen Anspruchsnachweis gegenüber medizinischer Leistungen.

Wie schon Anfangs erwähnt, ist der Arzt nach 14 Tagen berechtigt eine Privatrechnung auszustellen, wenn der Versicherte keinen Versicherungsnachweis erbringt. Die Erstattung der Kosten ist dann auch recht kompliziert und zudem mit einem Mehraufwand verbunden.

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