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Ärztefehler: Erhält Patientin 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld?

von redaktion Posted on 23.11.2013 12:0725.11.2013 06:29

gerichtIn einem über mehrere Jahre andauernden Streit um Schmerzensgeld, nach einem Ärztefehler, hat das Gericht jetzt einen Vorschlag für einen Vergleich über genau 1,5 Millionen Euro gemacht. In erster Instanz wurde der Klägerin, die heute hilfebedürftig ist, 430.000 Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 16.000 Euro zugesprochen. Dagegen legte das Krankenhaus aber Berufung ein. Auch die Anwältin der Klägerin zeigte sich von diesem Urteil enttäuscht.

Immer wieder kommt es auch in Deutschland zu Behandlungsfehlern von Medizinern. Viele Patienten lassen dies nicht auf sich sitzen und verklagen die Mediziner auf Schmerzensgeld. Oft schlägt dabei auch das Gericht einen entsprechenden Vergleich vor. Wie jetzt auch in dem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm. Hier hat das Gericht einen Vergleich von 1,5 Millionen Euro vorgeschlagen.

Der Ärztefehler liegt nun schon mittlerweile 10 Jahre zurück. Nun hat das Oberlandesgericht den Vergleich vorgeschlagen. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit sich für oder gegen diesen Vorschlag zu entscheiden. Lehnt eine der beiden Parteien diesen Vorschlag jedoch ab, geht das Verfahren in Hamm weiter.

Frau erlitt nach Operation Hirnschäden

Kommt es zu diesem Vergleich, hat das Opfer, eine Griechin im Alter von 41 Jahren, insgesamt zwei Millionen Euro erhalten, denn auch schon in den vergangenen Jahren worden Beiträge an das Opfer gezahlt. Das Landgericht Bochum hatte der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 Euro und eine monatliche Rente von 16.000 Euro zugesprochen.

Gegen dieses Urteil hatte das Krankenhaus Berufung eingelegt. Die 41 Jahre alte Griechin lag 2004 vier Monate im Koma und ist heute auf Betreuung und Pflege angewiesen. Nach einer Halsoperation war es bei der Frau zu Sauerstoff- Mangel und Blutungen gekommen. Die Frau erlitt dadurch Hirnschäden.

Anwältin will mit Klägerin über Vergleich beraten

Das Krankenhaus hatte den Ärztefehler eingeräumt. Die Anwältin der Klägerin zeigte sich von dem ersten Urteil sehr enttäuscht. Bei dem vorgeschlagenen Vergleich bezog sich das Gericht auf Schadensersatzsummen bei Geburtsschäden durch Ärztefehler. Bei extremen Ärztefehlern seien für Kinder zwischen 2,5 Millionen und 3 Millionen Euro gezahlt worden.

Auch wenn sich der Fall der Griechin tragisch entwickelt hat, ist er nicht mit Geburtsfällen vergleichbar, argumentierte das Gericht. Laut der Informationen des Richters sind die 16.000 Euro monatliche Rente die höchste Rente die ein Gericht je in Deutschland verhängt hat. Die Anwältin der Klägerin will jetzt mit ihrer Klientin beraten.

Klägerin wurde beschattet

Allerdings kann sie nicht beurteilen, ob sie ihre Klientin von dem Vorschlag überzeugen kann, weil das Gericht nicht hinreichend erklärt hätte, wie es auf die Summe der Schadensersatzzahlung gekommen ist. Auf der anderen Seite müsste aber auch die Versicherung des Krankenhauses zustimmen.

Zudem kritisierte das Gericht das Krankenhaus und die Versicherung. Sie hatten die Griechin in Athen beschatten lassen, ob die Griechin, die von Gutachtern bescheinigte Reha- Maßnahmen auch wirklich benötigt. Die Beobachtung der Klägerin war aber wenig hilfreich, wie der Richter zum Abschluss betonte.

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