• News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
HealthNews
HealthNews
  • News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
Ratgeber

Pflegekassen bezuschussen pflegende Angehoerige mit bis 1550 Euro

von redaktion Posted on 19.06.2013 10:4919.06.2013 15:45

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub. Dann kann eine Verhinderungspflege beantragt werden oder der Pflegebedürftige kann als Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gegeben werden. Die Pflegekassen bezuschussen beide Alternativen mit bis zu 1550 Euro.

Viele alte Menschen lassen sich gern von ihren Angehörigen pflegen. Doch wer dies schon einmal getan hat, weiß wie stressig es sein kann, einen geliebten Menschen zu pflegen. Daher sollten sich pflegende Angehörige auch einmal eine Auszeit gönnen. Pro Kalenderjahr können pflegende Angehörige 28 Tage Betreuung bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse erstattet dabei bis zu 1550 Euro.

Doch laut einer aktuellen Statistik sucht nur jeder vierte Angehörige Entlastung. In den meisten Fällen scheitert es an der Organisation. Um sich über eine Auszeit zu informieren, können sich die Angehörigen an die Pflegeberatung wenden. Die Beratung ist hier auch völlig kostenlos. Zusammen mit den Angehörigen suchen die Mitarbeiter der Pflegeberatung nach einer Lösung.

Pflegebedürftige muss sich nicht an neues Umfeld gewöhnen

So können Angehörige zum Beispiel eine Verhinderungspflege beantragen. Die Betreuung wird dann für eine kurze Zeit, wie einem Urlaub, in den eigenen vier Wänden von einer vertrauten Person übernommen. Dies könnten zum Beispiel Freunde oder Nachbarn sein. Allerdings kann dies auch ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.

Vorteil der Verhinderungspflege: Der Pflegebedürftige muss sich nicht an ein neues Umfeld und ein einen neuen Tagesablauf gewöhnen. Die Verhinderungspflege kann bis zu einer Dauer von 28 Tagen und maximal 1550 Euro beantragt werden.

Kurzzeitpflege eine gute Alternative

Eine weitere Alternative ist eine Kurzzeitpflege, sie wird in erster Linie von Pflegeheimen angeboten. Sie ist besonders praktisch nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie kann in Anspruch genommen werden, sobald der Patient eine der drei Pflegestufen erhält. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch etwas für Versicherte ohne Pflegestufe.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Darunter fällt zum Beispiel, wenn der Patient Absprachen innerhalb kürzester Zeit vergisst oder seine Wohnung nicht mehr findet. Zudem ist die Kurzzeitpflege auf vier Wochen im Jahr beschränkt. Auch hier zahlen die Pflegekassen bis zu 1550 Euro.

Vorheriger Artikel

Diabetiker erkranken deutlich öfter an Depressionen und Demenz

Nächster Artikel

Elftausend Patienten prangern 2012 Behandlungsfehler an
Auch interessant
Achtung Tigermücke – So schützen Sie sich richtig
Achtung Tigermücke – So schützen Sie sich richtig
Posted on 19.08.2020 16:46
Schockierender Befund: Lebensmittelfarbe verursacht entzündliche Darmkrankheiten
Schockierender Befund: Lebensmittelfarbe verursacht entzündliche Darmkrankheiten
Posted on 29.12.2022 11:5422.12.2022 17:41
5 Hausmittel, die bei einer Erkältung garantiert helfen
5 Hausmittel, die bei einer Erkältung garantiert helfen
Posted on 23.09.2021 05:1021.09.2021 07:38
Nicht immer schädlich: Wie Hausstaub die Darmflora bereichert
Nicht immer schädlich: Wie Hausstaub die Darmflora bereichert
Posted on 31.05.2023 05:0501.06.2023 11:40
Genitalwarzen und Krebs – Warum die HPV-Impfung so wichtig ist
Genitalwarzen und Krebs – Warum die HPV-Impfung so wichtig ist
Posted on 01.12.2022 05:4728.11.2022 12:43
Neue Demenz-Studie zeigt: Espresso verhindert Alzheimer
Neue Demenz-Studie zeigt: Espresso verhindert Alzheimer
Posted on 28.07.2023 11:5728.07.2023 12:19

Was meinen Sie? Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No Comments Yet.

powered by Symptoma.de | Datenschutz | Impressum