Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes in Nordrhein- Westfalen muss der Risikoausgleich teilweise neu verteilt werden. Viele Krankenkassen lobten das Urteil, nur die IKK Classic warnte vor einer Umverteilung, dadurch können bald wieder Zusatzbeiträge zum Thema werden.
Vom Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen wurde Anfang dieses Monats wohlmöglich ein folgenschweres Urteil gefällt, zumindest für die gesetzlichen Krankenkassen. Der millionenschwere Rechenfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond muss jetzt nachträglich korrigiert werden, wie das Gericht entschied.
Genau genommen geht es dabei um den morbiditätsorientierten Risikoausgleich, der die verschiedene Versicherungsstruktur der einzelnen Krankenkassen berücksichtigt. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass der Gesundheitsfond zu wenig für ältere Versicherte zahlte. Für Jüngere wurde hingegen zu viel gezahlt, was zu Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen führte, so das Gericht.
450 MIllionen Euro neu verteilen
Wie das Gericht erklärte, geht es um 450 Millionen Euro, die wegen des Rechnungsverfahrens jetzt neu verteilt werden müssen. Einige Krankenkassen hatten das Bundesversicherungsamt verklagt. Allerdings ist das Urteil noch nichts rechtskräftig. Die Krankenkassen nahmen das Urteil weitestgehend positiv auf. Außer die IKK classic warnte vor einer Veränderung des Risikoausgleichs.
Wie die Krankenkasse am Montag der laufenden Woche erklärte, wenn der Risikoausgleich verändert würde, könnten Zusatzbeiträge bald schon wieder zum Alltag bei vielen gesetzlichen Krankenkassen werden. Nach Berechnung der Krankenkasse würden durch die Umverteilung der 450 Millionen Euro finanziell gut gestellte Krankenassen bevorzugt, wirtschaftlich schwächeren würde hingegen weitere Mittel entzogen.
Kompletter Risikoausgleich sollte bearbeitet werden
Die Konsequenz wären deutliche Veränderungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch würden sich negative Folgen für die Vielzahl der Versicherten ergeben, warnte die Krankenkasse in ihrer Stellungnahme. Damit das System der gesetzlichen Krankenversicherung weiter stabil bleibt, sollte die Bundesregierung auf einseitige Detailveränderungen des heutigen Risikoausgleichs verzichten.
Stattdessen sollte der komplette Risikoausgleich überarbeitet werden, so die Krankenkasse. Ziel müsste es sein, dass der Risikoausgleich weniger manipulationsanfällig ist.
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