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Urteil: Münchener Lehrer muss wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in Haft

von redaktion Posted on 01.11.2013 11:27

In Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Lehrer sich an Kindern sexuell vergreifen. Ein Lehrer aus dem Landkreis Landsberg muss genau aus diesem Grund nun für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht der Stadt Augsburg entschieden.

Für genau fünf Jahre und sechs Monate muss der Angeklagte aus dem Landkreis Landsberg ins Gefängnis. Der Lehrer einer Münchener Waldorfschule wurde wegen schwerem sexuellen Missbrauchs gegenüber Minderjährigen bzw. Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Der Angeklagte hab aber die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Kinder unsittlich berührt

Dem 58 Jahre alten Lehrer war vorgeworfen worden, in den Jahren 2011 und 2012 vier Jungen unsittlich berührt zu haben, davon einmal mit dem Mund. Ein weiterer fünfter Fall soll bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen. Damals soll der Lehrer den Jungen im Genitalbereich gestreichelt haben.

Während des Verfahrens wurde dem Angeklagten von einem Gutachter eine homosexuelle Neigung hin zur Kernpädophilie bescheinigt. Die hat der Angeklagte durch seine 20 jährige Ehe und die Berufswahl sublimiert, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Warum dies aber zu sexuellen Übergriffen geführt hat, kann nur der Angeklagte selber beantworten, der allerdings darüber keine Aussagen machte.

2011 die ersten Übergriffe

Die jüngsten Übergriffe gingen laut des federführenden Richters das Ende der Ehe voraus. Die Frau des Angeklagten lebte seit dem Jahr 2011 mit ihrem neuen Lebensgefährten in dem gemeinsamen Haus. Im Jahr 2011 zogen die Kinder des Angeklagten dann aus.

Bei einer Klassenfahrt im Jahr 2011 sei es dann zum ersten Übergriff gekommen. Im Anschluss auch im Haus des Angeklagten, wo die Schüler gelegentlich übernachteten und zum letzten Mal bei einem Aufenthalt in einem Schullandheim. Zum gleichen Zeitpunkt habe sich auch der Unterricht des Mannes verändert, er ist deutlich strenger geworden, so der Richter.

Sicherheitsverwahrung nicht notwendig

Eine Sicherheitsverwahrung sah das Gericht nicht als notwendig an. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich der Angeklagte nach Verbüßung seiner Strafe wieder Kinder oder Jugendlichen nähern wird. Eine Gefahr bestehe nur dann, wenn der 58 Jährige wieder als Lehrer oder Betreuer arbeiten würde und eine väterliche Bindung zu den Kindern aufbauen könnte. Dies dürfte dem Angeklagten wegen der aktuellen Vorfälle aber schwer fallen, so der Richter.

Außerdem nahm der Richter auch Stellung zu den zahlreichen Kritiken während der Verhandlung. So sei es keine Machtdemonstration gewesen, kindliche Zeugen zu hören. Es sei viel mehr darum gegangen eventuelle Falschaussagen auf den Grund zu gehen. Es habe sich zudem um schonende Befragungen gehandelt und es ist versucht worden den Blickkontakt zwischen den Kindern und dem Angeklagten zu vermeiden.

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