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Urteil: Mediziner haften bei Fehldiagnose ohne Fachkollegen

von redaktion Posted on 03.12.2013 08:31

Wird bei der Auswertung einer Computertomografie kein Spezialist hinzugezogen und der Patient erleidet dadurch einen Schaden, müssen die Ärzte dafür haften. Das entschied das Oberlandesgericht in Hamm und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu.

Was passiert eigentlich, wenn Ärzte Diagnosen ohne Fachkollegen auswerten und der Patient Schäden davon trägt? Laut einem aktuellen Gerichtsurteil müssen die Ärzte dann Schmerzensgeld bezahlen. Wie bei einer Frau die mit einer halbseitigen Lähmung in ein Krankenhaus kam und die Ärzte nicht die wahre Ursache erkannten, weil sie die Computertomografie nicht von einem Neurologen auswerten ließen.

Befundauswertung ohne Spezialist kann Behandlungsfehler sein

Mediziner müssen im Zweifelsfall immer Fachkollegen hinzuziehen, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltverein jetzt hinweist. Wertet also ein Mediziner eine Computertomografie mit Verdacht auf neurologischen Befund ohne einen Neurologen aus, kann das ein Behandlungsfehler sein.

Erleidet der Patient dadurch dann einen Schaden, haftet dafür der Mediziner. In dem verhandelten Fall war eine ältere Frau im November des Jahres 2005 mit einer halbseitigen Lähmung in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Wenig später erlitt sie im Krankenhaus einen Krampfanfall. Noch am selben Tag ließen die Mediziner ein CT durchführen.

Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro

Die Patientin war schon mehrfach wegen Herzerkrankungen stationär behandelt worden. Die Ärzte werteten das CT aus, ohne einen Neurologen hinzuzuziehen. Wenige Tage später worden neurologische Beratungen durchgeführt, dabei erkannte man, dass die Patientin an einem Locked- in- Syndrom infolge eines nicht erkannten Hirnstamminfarktes litt.

Die Patientin war zwar wach und konnte hören, riechen und schmecken, konnte aber bis auf die Augen nichts mehr bewegen. Dieser Zustand änderte sich auch bis zu ihrem Tod im Juli 2006 nicht mehr. Der Sohn der Patientin klagte nun auf Schadensersatz. Das Gericht sprach dem Sohn in dem Verfahren Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu.

Versäumt Neurologen hinzuzuziehen

Die Ärzte hätten es versäumt, bei der Auswertung des CTs noch am selben Tag einen Neurologen hinzuziehen, so die Urteilsbegründung des Gerichtes. Der Spezialist hätte den Hirnstamminfarkt erkennen müssen und sofort eine rechtzeitige und geeignete Behandlung in die Wege leiten müssen.

Laut dem Gericht war die versäumte Behandlung der Patientin unter Umständen auch die Ursache für ihre Lähmung und ihren späteren Tod. Die Mediziner konnten im Laufe der Verhandlung nicht eindeutig nachweisen, dass die Frau bei rechtzeitiger richtiger Behandlung genauso massive Beeinträchtigungen erlitten hätte. (Az: 3 U 122/12)

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