• News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
HealthNews
HealthNews
  • News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
News

Urteil: Gesetzliche Krankenkassen müssen nur in Ausnahmefällen Sterilisation bezahlen

von redaktion Posted on 07.04.2014 20:0008.04.2014 07:32

Eine Sterilisation müssen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auch weiterhin nur in Ausnahmefällen bezahlen. So das aktuelle Urteil des Landessozialgerichtes in Celle. Das norddeutsche Gericht wies damit eine Klage eines Mannes ab, der wegen Organtransplantationen Arzneimittel nehmen muss, die das Erbgut verändern und somit zu Fehlbildungen beim Kind führen könnten.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Sterilisation bezahlen. Das trifft auch dann zu, wenn das Erbgut des Mannes Veränderungen aufweist. Das entschied jetzt ganz aktuell ein deutsches Gericht in Niedersachsen- Bremen.

Wie das Landessozialgericht in der norddeutschen Stadt Celle erklärte, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Sterilisation nur in wenigen Ausnahmefällen bezahlen. Geklagt hatte ein Mann der wegen mehrerer Organtransplantationen Arzneimittel zu sich nehmen musste. Diese könnten wiederrum das Erbgut der Spermien verändern und somit zu Fehlbildungen bei einem Kind führen, so die Argumentation des Klägers.

Nur bei schwerer Krankheit müssen Krankenkassen zahlen

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Sterilisation in erster Linie der Lebensplanung des Versicherten diene. Zudem sei der Versicherte in der Lage andere Verhütungsmethode anzuwenden, erklärte eine Sprecherin des Celler Gerichts. Nur bei einer schweren Krankheit müssten die gesetzlichen Krankenkassen eine Sterilisation bezahlen, so die Richter.

Auch nach Ansicht des Bundessozialgerichtes kommt eine Sterilisation auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse nicht in Frage. Dies kommt nur dann in Betracht, wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Erkrankung bei der Mutter ausgelöst werden würde, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Zudem lehnten die Richter eine Revision ab. (Az. L 4 KR 184/11, Beschluss vom 13. Februar 2014).

Vorheriger Artikel

Männermangel: Immer weniger Medizinstudenten wollen Chirurg werden

Nächster Artikel

Verschluckte Zunge: Wenn die eigene Zunge das Leben bedroht
Auch interessant
Corona-Impfstoff: Hoffnung aus Deutschland
Corona-Impfstoff: Hoffnung aus Deutschland
Posted on 13.11.2020 11:5113.11.2020 13:54
Unerkannte Todesgefahr: Was Sie über Hepatitis wissen sollten
Unerkannte Todesgefahr: Was Sie über Hepatitis wissen sollten
Posted on 31.07.2023 11:5428.07.2023 18:17
Endlich: WHO veröffentlicht offizielle Definition von “Long Covid”
Endlich: WHO veröffentlicht offizielle Definition von “Long Covid”
Posted on 12.10.2021 05:2511.10.2021 10:14
Blaulichtmythos widerlegt: Keine Gefahr durch LED-Displays
Blaulichtmythos widerlegt: Keine Gefahr durch LED-Displays
Posted on 17.09.2021 05:2715.09.2021 15:41
Pandemie: Einsamkeit erhöht das Schlaganfall-Risiko
Pandemie: Einsamkeit erhöht das Schlaganfall-Risiko
Posted on 06.05.2021 12:2307.05.2021 15:40
Achtung Krebs: Wie Palmöl die Verbreitung von Tumoren fördert
Achtung Krebs: Wie Palmöl die Verbreitung von Tumoren fördert
Posted on 19.11.2021 06:1317.11.2021 18:38

Was meinen Sie? Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No Comments Yet.

powered by Symptoma.de | Datenschutz | Impressum