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Urteil: Klinik muss Kleinwüchsiger 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

von redaktion Posted on 31.05.2014 19:13

Weil eine Klinik den Kleinwuchs eines jungen Mädchens nicht erkannte, wurde das Krankenhaus zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Das entschied das Oberlandesgericht der niedersächsischen Stadt Oldenburg in einem aktuellen Verfahren.

Wenn ein Arzt die Kleinwüchsigkeit eines Patienten nicht erkennt, könnte dies teuer werden, wie jetzt ein Arzt am eigenen Leibe erfahren musste. So hatte ein Kinderarzt den Kleinwuchs einer Patientin nicht erkannt, daher muss ein Krankenhaus aus dem Bundesland Niedersachen einer Syrerin 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

12 Zentimeter zu klein

Die 17 Jahre alte Klägerin ist heute 1,44 Meter groß, hätte jedoch der gut ausgebildete Mediziner den Kleinwuchs bei der damals acht Jahre alten Patientin erkannt, hätte die junge Frau heute zwölf Zentimeter größer sein können, als 1, 56 Meter. Daher verurteilte das Oldenburger Oberlandesgericht das niedersächsische Krankenhaus zu einer Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht stellte im Rahmen des aktuellen Verfahrens fest, dass der Kinderarzt den Kleinwuchs seiner damals acht Jahre alten Patientin nicht erkannte. Mit der richtigen Behandlung hätte die heute 17 Jahre alte Jugendlich 12 Zentimeter größer sein können, erklärte das Gericht in einer aktuellen Stellungnahme.

Aus Kostengründen nicht untersucht

Die damals achte Jahre alte Syrerin lebte mit ihrer Familie als Asylbewerberin in Deutschland, der behandelnde Kinderarzt überwies das junge Mädchen an die Klinik im Landesgerichtsbezirk Osnabrück. In welcher Stadt genau sich die Klink befindet, wo sich der Vorfall zugetragen hat, wollte das Gericht nicht öffentlich machen.

Das Krankenhaus erklärte vor Gericht, dass das junge Mädchen damals nicht im größeren Umfang untersucht hätte werden können, weil das mit dem Versicherungsschein nach dem Asylbewerbergesetz nicht abrechnungsfähig gewesen wäre. Dies ließ das Gericht allerdings nicht gelten und argumentierte, dass die Klinik aus den erhobenen Befunden schon die richtige Diagnose hätte ableiten können.

Klassischer Behandlungsfehler

Aus diesem Grund liegt ein klassischer Behandlungsfehler vor, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Des Weiteren hat die Klinik den Vater der Patientin nicht über mögliche Therapien aufgeklärt. So hätte der behandelnde Arzt den Vater zumindest in Kenntnis setzen müssen, dass er das Mädchen aus Kostengründen nicht behandeln kann.

Dann hätte die Familie wenigstens die Chance gehabt, die Behandlungskosten zum Teil aus eigener Tasche zu bezahlen. Kleinwuchs kann durch eine Vielzahl von angeborenen oder erworbenen Wachstumsstörungen hervorgerufen werden. Die Therapie richtet sich dabei an die zugrundeliegenden Ursachen. Wurden dem Körper zu wenig Nährstoffe und Vitamine zugeführt, müssen die Defizite ausgeglichen werden.

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1 Comment
  • ossipgroth@web.de'
    gemäß tmg5...
    01.06.2014 00:43

    Der Minderwuchs ist eine Krankheit, die die Asylwerberin bereits hat und darf nicht zu Lasten des Staates als Kostenträger behandelt werden. So grausam ist das Gesetz. Eine Krankheit, die nicht behandelt werden kann, muß auch nicht diagnostiziert werden, nach diesem Prinzip funktioniert das Neugeborenenscreening. Da der Minderwuchs die verschiedensten Ursachen haben kann – STH, IGF1, IGFBP3, Nephrose, lymphozytäre Hypophysitis, Pseudohypoparathyreoidismus, Hirntumor usw. sollte der qualifizierte Pädiater doch aufmerksam werden, denn die Sache kann auch tödlich sein oder das Augenlicht kosten, was eben so dahinter steckt.
    Der qualifizierte Pädiater ist aber in der Regel derjenige, der das Kind sooft sieht, wie später der Zahnarzt und wesentlich häufiger auf die Wachstumskurven-Perzentilen schaut. Ich denke, es ist lächerlich für den Klinikarzt, doch die chronische Verantwortung für ein solches Übersehen tragen der niedergelassene Kinderarzt und die Eltern, die nicht sehen, wie winzig ihr Kind ist, wobei Syrer allerdings dazu neigen, öfter klein zu sein. Die 40 Mille gehen nicht auf die Kappe der 10 Zentimeterchen sondern auf den Unwillen zum Ausschluß einer abwendbar gefährlichen Erkrankung. In diesem Sinne ist die Strafe fair. Als Arzt sollte man sich vergegenwärtigen, daß man in erster Linie Arzt ist und auch mal Geld und Zeit drauflegen muß, um in diesem scheußlichen Beruf anständig zu bleiben. Die Problemchen der Welt lassen sich auf dem Teritorium der Bundesrepublik Deutschland nicht lösen, die Probleme des Menschen, der vor einem steht, allerdings.

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