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Berufskrankheit: Raucher haben schlechte Karten

von redaktion Posted on 21.11.2013 21:5423.11.2013 00:45

Raucher-Urteil: Keine Entschädigung nach Lungenkrebs trotz Giftstoffen am ArbeitsplatzNach einem aktuellen Urteil eines deutschen Gerichts erhält ein Raucher keine Entschädigung bei Lungenkrebs, wenn er giftigen Dämpfen bei der Arbeit ausgesetzt war. Begründung: Der Lungenkrebs kann durch das Rauchen verursacht worden sein.

Auch in der heutigen Zeit gibt es immer noch Jobs, bei denen man giftigen Stoffen ausgesetzt ist, die über einen längeren Zeitraum auch die Lunge in Mitleidenschaft ziehen können und somit eine Gefahr für die eigene Gesundheit darstellen. So auch bei einem Schlosser aus dem Bundesland Hessen. Dieser erkrankte an Lungenkrebs und starb auch an dieser Krankheit, aus diesem Grund forderte die Witwe Schadensersatz von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese lehnte jedoch die Zahlung ab. So zog die Frau vor Gericht. Doch vor Gericht verlor die Witwe, weil der Mann ein Starkraucher war. Der regelmäßige Zigarettenkonsum könnte die Krankheit ausgelöst haben, wie das Landessozialgericht in Darmstand befand. Somit wiesen die Richter die Klage der Schlosser- Witwe ab.

Revision nicht zugelassen

Ihr Mann war berufsbedingt jahrelang Schadstoffen wie Nickel, Chrom und Thorium ausgesetzt, zudem war der Mann über drei Jahrzehnte Starkraucher. Mit Hinweis auf die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz wollte die Witwe den Lungenkrebs ihres Mannes als Berufskrankheit anerkannt wissen. Dadurch wollte sie wiederum eine Zahlung der Berufsgenossenschaft erreichen.

Diese lehnte aber eine Zahlung mit der Begründung ab, der regelmäßige starke Nikotinkonsum hätte den Lungenkrebs maßgeblich mitverursacht. Vor Gericht bekam die Berufsgenossenschaft Recht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Die Darmstädter Richter schlossen sich in diesem Fall der Argumentation der Berufsgenossenschaft an.

Keine ausreichende Wahrscheinlichkeit

So habe der Mann pro Tag bis zu 20 Zigaretten geraucht, was einem zehnfach erhöhten Lungenkrebsrisiko gleichkommt, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden in der Regel unabhängig von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Für Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Schutz alle Arbeitnehmer einschließt, muss es eine ausreichende Wahrscheinlichkeit geben, dass der entstandene Schaden auf eine berufsbedingte Tätigkeit zurückzuführen ist, erklärte eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage. So kann zum Beispiel auch bei einem Knieschaden der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Betroffene regelmäßig unfallträchtigen Sport treibt.

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