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NewsPKV

Private Krankenversicherung: Auf Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung bestehen

von redaktion Posted on 28.11.2012 16:1615.05.2019 17:23

Private Krankenversicherungen müssen einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gewähren und dass auch ohne erneute Gesundheitsprüfung, zumindest wenn der neue Tarif die gleichen Leistungen beinhaltet.

Die privaten Krankenversicherungen planen in vielen Tarifen zum Jahreswechsel wieder Beitragserhöhungen. Der Versicherer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings ist ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung nicht immer die beste Option, immerhin verliert der Versicherungsnehmer dann fast alle Altersrückstellungen, die die Beiträge im Alter drücken sollen.

Tarifwechsel als Option ins Auge fassen

Ein Tarifwechsel ist da schon eine bessere Option. Den Tarifwechsel muss der Versicherer gewähren und darf auch keine erneute Versicherungsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif über den gleichen Leistungsumfang verfügt. Doch einige private Krankenversicherungen sehen dies ein wenig anders, wie am Mittwoch die Internetseite anwalt24.de berichtet.

So wollte eine Versicherungsnehmerin infolge der Beitragserhöhungen in einen günstigeren Tarif wechseln, der die gleichen Leistungen beinhaltete. Doch die private Krankenversicherung wollte einen Tarifwechsel nicht ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zulassen.

Vorsicht bei erneuten Gesundheitschecks

Daraufhin schalteten sich die Anwälte von anwalt24.de ein und machten die private Krankenversicherung darauf aufmerksam, dass keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang im neuen Tarif verlangt werden darf. Kurze Zeit später erhielt die Klientin drei verschiedene Angebote für einen Tarifwechsel. Wie es in dem Bericht weiter heißt, kam auch die Rechtsschutzversicherung für die entstandenen Kosten auf.

Gerade bei erneuten Gesundheitschecks sollten Mitglieder der privaten Krankenversicherung hellhörig werden. Oft sind die Fragen zur Gesundheit des Versicherungsnehmers sehr tückisch. Bei einigen Krankheiten kann die Versicherung dann einen Risikoaufschlag verlangen. Dadurch könnte der neue Tarif schnell teurer werden und ein Wechsel würde sich nicht mehr rechnen.

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