Der Skandal um fehlerhafte Brustimplantate hat vor einiger Zeit ganz Deutschland erschüttert. In der Zwischenzeit müssen sich auch viele deutsche Gerichte mit dem Skandal auseinandersetzen, doch nicht immer gehen die Urteile zu Gunsten der Geschädigten aus.
Klage abgewiesen
Eine Frau hatte vor dem Landgericht Nürnberg auf Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht wies diese Klage jedoch ab. Der Klägerin waren Implantate der Firma Poly Implantat Prothese (PIP) eingesetzt wurden. Für dieses Produkt hatte der TÜV- Rheinland dem in der Zwischenzeit insolventen französischen Hersteller ein Zertifikat erteilt.
Daher forderte die Frau vom TÜV- Rheinland Schadenersatz in Höhe von 40.000 Euro. Die Klägerin sei allerdings nicht von dem Prüfunternehmen verletzt worden, wie das Gericht in seinem Urteil erklärte. Die Implantate wurden der Klägerin nach Aufdeckung des Skandals wieder entfernt.
5000 Frauen in Deutschland betroffen
Das französische Unternehmen hatte über mehrere Jahre hinweg Brustimplantate mit billigem Industriesilikon verkauft. Als sich die Hinweise auf erhöhte Reißanfälligkeit verdichteten flog der Skandal auf. Hierzulande sind etwa 5000 Frauen von dem Skandal betroffen. Der TÜV- Rheinland sollte die Qualität der Produkte überprüfen.
Wie das Landgericht in seiner Urteilsbegründung erklärte, waren unangekündigte Kontrollen nicht verpflichtend gewesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In einem weiteren Verfahren hat die Krankenkasse AOK Bayern den TÜV auf 50.000 Euro Schadensersatz verklagt. Diese Summe spiegelt die Kosten wieder, die Krankenkasse übernehmen musste, um die Implantate der 27 Versicherten wieder entfernen zu lassen.
Auf 50 Millionen Euro verklagt
Ein Verhandlungstermin für diesen Fall steht allerdings bis heute noch offen. Auch eine weitere Zivilklage gegen den TÜV- Rheinland im weltweiten Skandal um die Billig- Brustimplantate des französischen Herstellers PIP steht bis heute noch offen. Laut dem französischen Gericht in Toulon soll das Urteil am 14. November dieses Jahres fallen.
Vor dem französischen Gericht haben betroffene Händler und Frauen den TÜV- Rheinland auf 50 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
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