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Legionellen Warstein: Drittes Todesopfer zu beklagen

von redaktion Posted on 25.09.2013 21:05

Die Legionellen in Warstein haben nach zwei Männern nun mit einer 64 Jahre alten Frau ihr drittes Todesopfer gefunden. Allerdings soll die Frau vorbelastet gewesen sein. Doch ohne die Infektion mit den Bakterien würde sie wohl heute noch leben.

Der Legionellen- Ausbruch in Warstein scheint kein Ende zu nehmen. Nun ist ein drittes Todesopfer zu beklagen. Im August war eine Frau im Alter von 62 Jahren an einer Lungenentzündung gestorben. Wie sich jetzt jedoch herausstellte, war auch sie mit den Bakterien infiziert gewesen, wie der ermittelnde Staatsanwalt jetzt erklärte.

Dem Gerichtsmediziner zufolge soll die Frau allerdings erheblich vorbelastet gewesen sein. Aber ohne die Infektion wäre die 62 Jahre alte Frau wohl noch am Leben, hieß es weiter. Bis jetzt waren die Behörden aber davon ausgegangen, dass nur zwei Männer an Legionellen gestorben sind. In der Zwischenzeit waren aber mehr als 160 Personen an den Bakterien erkrankt.

Bier nicht belastet

Bis zum Mittwoch der vergangenen Woche gab es auch eine Reisewarnung für die Stadt Warstein. Der Krankheitserreger war gleich an zwei Stellen auswendig gemacht worden. Zum einen in der Kläranlage in Warstein und zum anderen in einer Vorkläranlage der Warsteiner Brauerei.

Die Bakterien sollen aktuellen Medienberichten zufolge bis zum Industriebetrieb gelangt sein, dann über deren Kühlanlage sich mit dem Wasserdampf in der Luft verteilt haben. Amtlichen Messungen zufolge soll das Brauwasser und das Bier aber nicht mit Legionellen belastet sein.

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen

Wegen der Todesfälle hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Doch bis jetzt gibt es keinerlei Anzeichen das jemand seine Sorgfalts- oder Wartungspflichten vernachlässigt hat, so der Staatsanwalt weiter.

Da es bis zum heutigen Zeitpunkt keine gesetzlichen Regelungen zur Wartung von Rückkühlwerken oder Verpflichtungen zur Legionellen- Kontrollen in Klärwerken gibt, sieht der Staatsanwalt auch keinen Anfangsverdacht.

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