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Kein Verkauf von IGeL- Leistungen im Ärzte- Vorzimmer

von redaktion Posted on 10.12.2014 10:4010.12.2014 10:41

Patienten müssen sich nicht schon im Vorzimmer eines Arztes entscheiden, ob sie eine IGeL- Leistung in Anspruch nehmen wollen. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, die damit auf eine Beschwere in einem Online- Forum reagiert.

Die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein netter Zuverdienst für die Mediziner. Doch einige Ärzte setzen ihre Patienten unter Druck. So müssen manche Patienten schon im Wartezimmer sich entscheiden, ob sie eine IGeL- Leistung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, doch dies ist unzulässig, zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen.

Hintergrund für diese Mitteilung ist eine aktuelle Beschwerde in dem Online- Forum igel-ratgeber.de Jeder fünfte Patient muss demzufolge bereits im Vorzimmer auf einem Formular ankreuzen, ob er eine IGeL- Leistung in Anspruch nehmen will oder nicht und muss das Formular dann auch unterschreiben.

Verzichtserklärung unzulässig

Mein einem Kreuz bei „nein“ verzichten die Patienten auf zusätzliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. So eine Verzichtserklärung entbehre aber jeglicher Grundlage, so die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung weiter.

Gesetzlich Versicherte sollten sich aber nicht unter Druck setzen lassen und daher das Formular auf keinen Fall unterschreiben. Das fatale daran, bei der Unterschrift des Formulars, wissen die meisten Patienten noch gar nicht was sie für eine Krankheit haben und wie die dazugehörige Behandlung aussehen könnte.

Gegen unberechtigte Haftungsansprüche absichern

Besonders oft müssen solche Formulare bei Augenärzten oder Gynäkologen unterzeichnet werden, führt die Verbraucherzentrale weiter aus. Die Mediziner rechtfertigen diese Praxis oft mit der Ausrede, sie wollen sich gegen unberechtigte Haftungsansprüche absichern.

IGeL- Angebote sind freiwillige und oft medizinisch fragwürdige Angebote. Es dürfen für Patienten keine Nachteile in der Behandlung entstehen, wenn sie sich gegen das IGeL- Angebot entscheiden.

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