Die gesetzlichen Krankenkassen könnten in Zukunft eventuell bestimmen, welcher Patient in welchem Krankenhaus behandelt wird, dies sieht zumindest ein aktueller Gesetzesentwurf vor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte empört auf diesen Gesetzesentwurf.
Wir berichteten bereits am Mittwoch dieser Woche, dass die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung moniert hatte, dass viele Krankenhäuser nicht aus medizinischen Gründen, sondern viel mehr aus wirtschaftlichen Gründen operieren würden. Nun wollen die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, welche Operationen medizinisch sinnvoll sind.
Als Anreiz wollen die Krankenkassen dem Patienten Zuzahlungen erlassen, wenn er auf die freie Krankenhauswahl verzichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Patienten dann in ein aus ihrer Sicht geeignetes Krankenhaus überweisen. Als Gegenleistung wird der Versicherte von Zuzahlungen bis maximal 280 Euro befreit.
Patient soll von Zuzahlung befreit werden
Somit könnte der Patient die ersten 28 Tage kostenlos im Krankenhaus verweilen, ansonsten müsste er pro Tag im Krankenhaus eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Das sieht ein erster Gesetzesentwurf der schwarz- gelben Koalition vor, der offensichtlich der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Durch den neuen Gesetzesentwurf soll in erster Linie die Handlungsfreiheit der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt werden.
Die Schwesterpartei der CDU, die CSU, spricht sich allerdings gegen die Pläne von CDU und FDP aus. So erklärte Max Straubinger, CSU- Generalsekretär, gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Wir sind dagegen, den gesetzlichen Krankenkassen eine zu starke Lenkmöglichkeit in die Hände zu geben“. Hintergrund dieser ablehnenden Haltung sind wohl Befürchtungen der bayrischen Staatsregierung um die wohnortnahe medizinische Versorgung und die Hoheit über die Krankenhausplanung.
Deutsche Krankenhausgesellschaft reagiert empört
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte in einer Stellungnahme empört über die neuen Pläne von Bundesregierung und Krankenkassen. Die Bundesregierung provoziere mit diesem Gesetzesentwurf Krankenhäuser und Bundesländer, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft. So erhielten einzelne Krankenkassen die Möglichkeit, die Krankenhausplanung der Bundesländer zu unterlaufen und könnten somit Krankenhäuser in den Ruin treiben, erklärte der Präsident Alfred Dänzer.
Durch den Gesetzesentwurf würde nicht nur die Einweisung entwertet, sondern auch gegen den Datenschutz zwischen Arzt und Patient verstoßen. Immerhin müssten die Patienten den Krankenkassen ihre Diagnose und ihren Behandlungsplan offenlegen, damit diese ein Krankenhaus auswählen können, so der Präsident weiter.
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