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Beschneidungsurteil: Beschneidung des Jungen brisanter als angenommen

von redaktion Posted on 16.07.2012 15:1115.08.2012 10:58

Die Beschneidung des vier Jahre alten Jungen, die zu dem umstrittenen Kölner Urteil führte, war wohl doch brisanter als angenommen. So kam der junge zwei Tage später mit Nachblutungen erneut in die Notaufnahme des Krankenhauses. Trotz alledem beharrt die Rabbinerkonferenz weiter auf ihr Recht der Beschneidung.

Religiöse Riten um jeden Preis? Oder sollte vor der Gesundheit eines Kindes Halt gemacht werden. Die Beschneidung eines Jungen, der das umstrittene Urteil am Kölner Gericht ausgelöst hat, ist offensichtlich deutlich brisanter als im Vorfeld angenommen, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ jetzt berichtet.

Demnach kam der vier Jahre alte Junge 48 Stunden nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen erneut in das Krankenhaus. In dem Arztbrief, der die Behandlungen dokumentierte, sei zu lesen, dass die „urologische-chirurgische Revision“ der Beschneidung unter Vollnakose erfolgt sei. Im Anschluss musste der kleine Junge für mehrere Tage auf der Kinderstation versorgt werden.

Beschneidung gesetzlich absichern

Zudem musste der Verband während der Narkose mindestens drei Mal gewechselt werden, so der Arztbrief. Auch die Penisoberfläche sei in Mitleidenschaft gezogen wurden. So sei die Oberfläche des Penis uneben, zerfressen und fibrinös belegt gewesen. Der Eingriff durch den Arzt sei allerdings nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden, wie auch ein Gutachter vor Gericht bestätigte.

Trotz dieses Zwischenfalls wollen die Rabbiner die Beschneidungen in Deutschland gesetzlich abgesichert wissen, wie auch der Vorsitzende der Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, in einer Stellungnahme erklärte. In einem Gastbeitrag in der Zeitung „Bild am Sonntag“ nahm er die Richter teilweise in Schutz und erklärte, es gibt eben schlechte und falsche Urteile.

Linken begrüßen das Urteil

Die CSU plädiert hingegen für eine Strafffreistellung. So sollte mit der Beschneidung ähnlich verfahren werden wie mit der Abtreibung. Sie ist zwar gegen das Gesetz, bleibt aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei, so Thomas Silberhorn, Obamann der CSU im Rechtsausschusses des Bundestages in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Die Partei der Linken begrüßte hingegen das Kölner Urteil. Eine Beschneidung sei immerhin ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes und müsse vom deutschen Staat geschützt werden, so die religionspolitische Sprecherin der Linken, Raju Sharma in einem Interview mit der gleichen Zeitung. Darum müssen auch die religiösen Beweggründe der Eltern zurückstehen.

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