Krankenkassen müssen nicht die Kosten für eine Laser- Epilation übernehmen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen und wies damit die Klage einer Frau gegen eine Krankenkasse zurück.
Die effektivste Methode Haare an unbeliebten Stellen loszuwerden, ist eine Laserbehandlung. Das Problem: Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Selbst wenn der Haarwuchs im Gesicht ist und seine natürliche Form übersteigt. Zu dem Urteil kam jetzt auch das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen.
Nadelepilation zu schmerzhaft
Wie das Gericht urteilte, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haarentfernung per Laser nicht übernehmen. Die Haare können mit einer Nadelepilation entfernt werden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Die Klägerin hatte zu ihrer Verteidigung hervorgebracht, dass alle Methoden den Haarwuchs dauerhaft zu reduzieren, nicht von Erfolg gekrönt waren und nur eine Laserbehandlung den gewünschten Erfolg erzielen würde. Wegen den starken Schmerzen sei eine Nadelepilation nicht zumutbar, so die Klägerin weiter.
Nadelepilation geeignete Methode
Dies sahen die Richter am Landessozialgericht in Celle allerdings ein wenig anders und wiesen die Klage der Frau gegen die gesetzliche Krankenkasse wieder zurück. Als weitere Begründung führten die Richter an, dass die Laserbehandlung eine neue Therapieform sei, über deren Nutzen es noch kein abschließendes Urteil gebe.
Mit der Nadelepilation stehe aber eine geeignete Methode zur Verfügung, die nicht dadurch auszuschließen sei, dass sie unter Umständen schmerzhaft und langwierig sei. Eine Berufung wurde in diesem Fall nicht zugelassen. (Az: L 1 KR 443/11)
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