
Eigentlich sollte jeder Deutsche seit der Krankenversicherungspflicht im Jahr 2007 über eine Krankenversicherung verfügen, egal ob gesetzlich oder privat. Da aber viele die Beiträge nicht begleichen können, vor allem Selbstständige und Freiberufler, gibt es in Deutschland immer noch Menschen, die über keine Krankenversicherung verfügen.
140.000 Menschen ohne Krankenversicherung
Doch diesen Menschen wird jetzt einmalig bis zum Ende dieses Jahres geholfen. Ein neues Gesetz sieht vor, dass die Beitragsschulden von Nichtversicherten erlassen werden, wenn sie sich bis zum Ende dieses Jahres bei ihrer Krankenkasse melden. Allerdings müssen diese Menschen mindestens drei Monate ohne Krankenversicherung gewesen sein.
Außerdem müssen sie auf eine nachträgliche Übernahme von Behandlungskosten verzichten. Laut einer aktuellen Statistik des Bundesversicherungsamtes soll es in Deutschland noch immer mehr als 140.000 Menschen ohne Krankenversicherung geben. Seit dem Jahr 2007 besteht hierzulande die Krankenversicherungspflicht.
Zur alten Krankenkasse zurückkehren
Das Problem dieser Regelung, wer im Vorfeld nicht versichert war, musste beim Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung Säumniszuschläge für die Zeit ohne gültigen Versicherungsschutz nachzahlen. Dies ist einer der Hauptgründe, warum Betroffene sich bis heute nicht erneut in die gesetzliche Krankenversicherung eintraten.
Doch diesen Menschen soll nun einmal bis zum Jahresende geholfen werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen betont. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, kann sich jeder Bürger ohne Krankenversicherung neu versichern oder zu seiner alten Krankenkasse zurückkehren.
Gesetz bereits im August beschlossen
Die neue Regelung trat bereits im August durch das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft. Doch dieses Angebot seitens der Bundesregierung gilt nur bis zum Ende des laufenden Jahres. Wer sich allerdings erst im kommenden Jahr meldet, muss wieder Säumniszuschläge zahlen, aber diese werden allerdings rückwirkend vermindert.
Auch Mitglieder der privaten Krankenversicherung kommen in den Genuss dieses neuen Gesetzes. Wer sich bis zum Ende des laufenden Jahres bei einer privaten Krankenversicherung versichert, bekommt den Prämienzuschlag erstattet. Gleiches gilt auch für Versicherte, die über Beitragsrückständen aus Prämienzuschlägen aus der Vergangenheit verfügen.
Ende des Jahres im Blick behalten
Wer die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht zahlen kann, wird nun automatisch in den Notlagetarif eingestuft. Dies ist auch rückwirkend möglich und so können die Schulden auch in der privaten Krankenversicherung reduziert werden.
Aber Menschen ohne Krankenversicherung sollten das Ende des Jahres im Blick behalten, wer erst im kommenden Jahr zu seiner Krankenkasse geht, riskiert rückwirkende Beiträge aus der versicherungslosen Zeit zahlen zu müssen.
Hubert
26.10.2013 20:11Eine Sinnvolle Sache. Es soll nicht so sein wie in Amerika, wo jeder ohne Versicherung herum läuft. Dann doch lieber jedem die Schulden erlassen. Dies ist sicherlich eine Belastung für die Krankenkassen aber immer noch besser als zu viele Menschen ohne Krankenversicherungen.
Herbert
30.10.2013 13:58Ich befinde mich gerade in einer pkv und möchte wieder in die gkv und habe gelesen, dass es für über 55 jährige in der Regel unmöglich ist dies zu tun. Ich bin jetzt 59 und glauben Sie auch, das das für mich unmöglich ist?
Ronny Richert
31.10.2013 06:51Hallo,
danke für ihren Kommentar, ja es ist so gut wie unmöglich in ihrem Alter noch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.Dies ist nur über Umwege möglich, zum Beispiel, wenn sie eine Zeit in Holland gelebt und gearbeitet haben.