Ab sofort erstatten viele Krankenkassen ihren Versicherten nun auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Das Grüne Rezept bekommt einen neuen Aufdruck und damit können Patienten, je nach Krankenkasse, bis zu € 400 im Jahr sparen.
Das Grüne Rezept wird vom Arzt für Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ausgestellt. Der Arzt sieht das Medikament demnach als heilungsrelevant und aus medizinischer Sicht notwendig an. Für den Patienten ist es auch eine Merkhilfe. Denn darauf werden Name, Darreichungsform und Wirkstoff vermerkt.
Bisher stand auf dem Grünen Rezept der Satz: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ Der wird nun ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Dies gab der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangenen Freitag bekannt. Für die Rückerstattung der Kosten muss der Versicherte das Grüne Rezept gemeinsam mit der Quittung aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen.
70 Krankenkassen erstatten Betrag von Grünen Rezepten
Viele Krankenkassen machen nämlich nun Gebrauch von dem bereits 2012 beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz. Das gibt den Krankenkassen die Möglichkeit ihre sogenannten Satzungsleistungen auszuweiten. Satzungsleistungen sind jene Leistungen, die Krankenkassen ihren Versicherten außerhalb der gesetzlich verpflichtenden Leistungen bieten. Dadurch können die Krankenkassen nun auch für rezeptfreie Medikamente eine Rückerstattung ermöglichen.
Laut Informationen des Deutschen Apothekerverbandes erstatten aktuell etwa 70 der 123 Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Medikamente. Im Moment auf freiwilliger Basis. Welche Medikamente hier rückerstattet werden, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Das wird in den jeweiligen Satzungsleistungen individuell festgeschrieben. Es gibt aber jährliche Obergrenzen. Diese liegen etwa zwischen 50 und 400 Euro.
Für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, gibt es für Versicherte eine weitere Möglichkeit. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann das Grüne Rezept mit der Quittung aus der Apotheke ebenfalls vorgelegt werden. Es wird als außergewöhnliche Belastung angeführt.
2013 wurden 42 Millionen Medikamente mit Grünen Rezepten verschrieben
Das Grüne Rezept wird meist für sogenannte „Over-the-counter“, also OTC-Medikamente eingesetzt. So werden rezeptfreie Medikamente bezeichnet die zwar apothekenpflichtig sind, aber „Über-die-Ladentheke“ frei verkauft werden. Oft handelt es sich dabei um pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische (zur Alternativmedizin gehörende) Medikamente. Nach Informationen des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) wurden im Jahr 2013 insgesamt 42 Millionen OTC-Medikamente von Ärzten verschrieben. Sie haben einen Gesamtwert von 276 Millionen Euro und wurden auf Grünen Rezepten ausgestellt.
Manche Kassen verlangen jedoch auch weiterhin eine Selbstbeteilung für das Grüne Rezept. Diese liegt meist bei etwa 20 Prozent. Allgemein kann nicht gesagt werden, was und wie viel rückerstattet wird. Das liegt daran, dass die Art der Medikamente die rückerstattet werden sowie der Betrag zwischen den Krankenkassen variieren. Es wird deshalb geraten, sich bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren. Die Krankenkassen-Info hat bereits eine Liste mit Krankenkassen veröffentlicht. Sie beinhaltet jene Kassen, die Medikamente, die mit Grünem Rezept ausgestellt wurden, rückerstatten.
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