Wer unter Heuschnupfen leidet kann auch ohne Probleme Auto fahren oder doch nicht?! Wissenschaftler haben im Rahmen einer Studie herausgefunden, dass eine Pollenallergie ähnliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben kann wie der Konsum von Alkohol.
Juckende Augen, ständiges Niesen und eine ständig laufende Nase: Dass sich Heuschnupfen nicht unbedingt förderlich auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, sollte in der Zwischenzeit jeder wissen. Wie stark die Einschränkungen sind, belegt nun jedoch eine aktuelle Untersuchung der Universität Maastricht.
Allergie kann Fahrtüchtigkeit beeinflussen
„Eine unbehandelte allergische Rhinitis (Heuschnupfen) kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und die Patienten gefährden“, erklärt Dr. Eric Vuurmann, Psychologe an der Universität Maastricht, und sein Team in einem Beitrag in einem aktuellen Bericht der in der Deutschen Ärzte Zeitung zu lesen war.
Die Wissenschaftler kommen in ihrer aktuellen Studie zu dem Ergebnis, dass eine Pollenallergie einen ähnlichen Effekt wie 0,5 Promille Alkohol im Blut haben kann. Eigentlich ist ein solcher körperlicher Zustand am Steuer eines Fahrzeuges eine Ordnungswidrigkeit. Ein Monat Fahrverbot, ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg wären die Folge, wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird.
Allergiker mussten Fahrtest absolvieren
Für ihre aktuelle Untersuchung ließen die Wissenschaftler Pollenallergiker einen 60 minütigen Fahrtest absolvieren. Die Testpersonen sollten dabei eine vorgegebene Fahrspur einhalten. Eine Kamera hielt dabei millimetergenau fest, wie stark die Probanden von der Spur abkamen, wenn sie unter den Symptomen von Pollenallergie litten.
Die Schlenker, die die Testpersonen während ihrer Tesfahrt fuhren, lagen deutlich messbar neben der vorgegebenen Fahrbahn. Der Wert entsprach den Wissenschaftlern zufolge einem Blutalkoholspiegel von mindestens 0,5 Promille. Hatten die Testteilnehmer im Gegensatz dazu ein Allergikum zu sich genommen, war die Abweichung deutlich geringer, so die Wissenschaftler in ihrem Bericht.
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