Der Bundesgesundheitsminister lobte die Krankenkasse HEK für den Schritt die Versicherten am derzeitigen Finanzüberschuss zu beteiligen. Zeitgleich forderte er aber auch weitere Krankenkassen auf, die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche zurückzuerstatten. Doch nicht alle Experten bewerten den Schritt der HEK positiv.
Mit der Hanseatischen Krankenkasse wird die erste gesetzliche Krankenkasse einen Teil ihrer Überschüsse an ihre Versicherten auszahlen. So wird die HEK ihren Versicherten die Praxisgebühr der Zahnarztbesuche zurückerstatten. Die Krankenkasse verzichtet mit diesem Schritt auf ungefähr 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, lobte die Krankenkasse für diesen Schritt und forderte zeitgleich weitere Krankenkassen auf es der HEK gleich zu tun. Indem sie ebenfalls die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche zurückerstatten. So begrüßte der Politiker, dass die Hanseatische Krankenkasse als erste Krankenkasse ihre Versicherten am Finanzüberschuss beteiligt, so Bahr in einem Interview mit der „Bild“- Zeitung.
Weitere Krankenkassen sollten folgen
Der Minister ist guter Dinge, dass weitere Krankenkassen dem Beispiel folgen könnten. Des Weiteren wird damit auch ein zusätzlicher Anreiz für die Zahngesundheit gesetzt, sollten weitere Krankenkassen dem Beispiel der HEK folgen, so Bahr in dem Interview weiter. Die Krankenkasse wird rückwirkend zum 01. Januar 2012 die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche zurückerstatten.
Doch nicht alle sind begeistert vom Schritt der Krankenkasse, so bewertete der Ärzteverband Hartmannbund den Schritt sehr kritisch. „Dabei handelt es sich sicher nicht um eine automatische Blaupause für den gesamten Arztsektor“, betonte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Michael Rauchen, in einem aktuellen Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Praxisgebühr hat Steuerungseffekt verfehlt
„So bildet zum Beispiel die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen in unterschiedlicher Hinsicht eine andere Wirklichkeit als bei anderen ärztlichen Leistungen“, wird er in dem Bericht weiter zitiert. Immerhin müssen die gesetzlich Versicherten für die zwei Kontrolluntersuchen pro Jahr bei ihrem Zahnarzt keine Praxisgebühr entrichten. Erst bei weiteren Behandlungen wird die Praxisgebühr fällig.
Die Praxisgebühr ist schon seit längerem ein heißdiskutiertes Thema in der Politik. So fordern Kritiker die Abschaffung der Praxisgebühr, weil sie den Steuerungseffekt verfehlt hätte. Durch die Praxisgebühr sollte die Zahl der Arztbesuche verringert werden. Der Bundesgesundheitsminister und die FDP fordern deshalb schon lange die Streichung der Praxisgebühr. Befürworter der Gebühr fordern hingegen eine Reform.
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