1,3 Millionen Menschen in Deutschland gelten als alkoholabhängig. Bis heute konnte man seine Alkoholsucht nur im Rahmen einer Therapie loswerden. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun ein Medikament zugelassen, dass Abhängige dazu bewegen soll, weniger Alkohol zu trinken. Die Kosten für die Medikamente sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen.
Es gelten viele hunderttausend Menschen in Deutschland als alkoholabhängig. Für genau dieses Menschen gibt es jetzt auch Medikamente. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen Beschluss zur Verordnung von Medikamenten bei Alkoholabhängigkeit erlassen. Diese Verordnungen sollen aber für einen begrenzten Zeitraum zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen.
Alkoholkranke Menschen, die in Zukunft eine Abstinenztherapie durchführen sollen, können durch den neuen Beschluss, Medikamente zur Behandlung ihrer Krankheit erhalten, die für die Reduktion des Alkoholkonsums zugelassen sind. Die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses trägt den aktuellen Beschluss mit.
Krankenkassen müssen Kosten übernehmen
Primäres Ziel bleibt weiterhin, alkoholkranke Menschen ganz vom Alkohol zu lösen. Dies hat sich in der Zwischenzeit auch schon in der medizinischen Rehabilitation und auch im Bereich der Selbsthilfe bewährt. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass nicht für jeden alkoholkranken Menschen ein Therapieplatz zur Verfügung steht.
Damit aber auch diese Menschen eine möglichst therapienahe Behandlung erhalten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss ausnahmsweise ein Medikament zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erlassen, hieß es jetzt in einer aktuellen Stellungnahme am heutigen Montag.
Medikamente werden maximal für drei Monate verordnet
Diese Medikamente werden allerdings nur die Patienten verordnet, die bereit sind komplett dem Alkohol zu entsagen, aber bis zum heutigen Tage keinen geeigneten Therapieplatz gefunden haben, heißt es in der aktuellen Mitteilung weiter. Die Therapie durch das neue Medikament soll Alkoholabhängige dazu bringen weniger Alkohol zu sich zu nehmen und auf diese Weise zu einer Therapie zu bewegen.
Die Medikamente können dann für maximal drei Monate verordnet werden. Die Kosten für die neuen Arzneimittel sollen dann die gesetzlichen Krankenkassen tragen. In Ausnahmefällen kann die Verordnung aber um nochmals drei Monate erweitert werden. Die Verordnung der Medikamente kann durch Mediziner erfolgen, die nachweislich Erfahrungen mit der Behandlung von Alkoholkranken haben.
1,3 Millionen Deutsche alkoholabhängig
Alkoholsucht ist eine der vielen Volkskrankheiten in Deutschland. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ist bei Alkoholabhängigen bei Alkoholkonsum bei Erwachsenen gleichbleibend hoch. Hierzulande sterben pro Jahr mehr als 74.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch.
Die Kosten für die Behandlung von alkoholbedingten Krankheiten verschlucken pro Jahr etwa 10 Milliarden Euro. Mehr als 9,5 Millionen Menschen konsumieren Alkohol in riskanten Mengen. Mehr als 1,3 Millionen Menschen gelten zudem als alkoholabhängig. Das Bundesministerium für Gesundheit muss dem neuen Beschluss allerdings erst noch zustimmen.
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