Der Automobilclub ADAC macht darauf aufmerksam, dass ab dem kommenden Jahr die gesetzlichen Krankenkassen keine Auslandskrankenversicherung mehr anbieten dürfen. Daher sollten die gesetzlich Versicherten ihren Versicherungsschutz vor der nächsten Auslandsreise prüfen.
Jeder freut sich auf die schönste Zeit des Jahres, den Urlaub. Besonders gerne bereisen die Deutschen das Ausland. Bis jetzt war es immer so, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine kostenlose Auslandskrankenversicherung anbieten durften. Doch dies fällt ab dem kommenden Jahr weg, wie der Automobilclub ADAC betonte.
Wer als im kommenden Jahr einen Auslandsurlaub plant, sollte auf jeden Fall seinen Versicherungsschutz prüfen, empfiehlt der Automobileclub. Der ADAC geht aktuellen Angaben zufolge davon aus, dass besonders Versicherte der Betrieblichen Krankenkassen ihren Versicherungsschutz umstellen müssen.
Zusätzlicher Versicherungsschutz empfohlen
Doch nicht bei jedem Auslandsurlaub ist gleich automatisch eine Auslandskrankenversicherung nötig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und bei Reisen in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialabkommen hat, ändert sich beim Versicherungsschutz auch im kommenden Jahr nichts. Trotzdem raten Experten zu einem zusätzlichen Versicherungsschutz.
Das resultiert daher, dass die gesetzlichen Krankenkassen oft nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten innerhalb Europas übernehmen. Die teuerste Leistung, den Rücktransport nach Deutschland, deckt in der Regel keine gesetzliche Krankenkasse ab, so der ADAC. Bei einem Rücktransport können schnell mehrere tausend Euro fällig werden und das obwohl eine Familien- Auslandskrankenversicherung schon ab 20 Euro zu haben ist. Foto: RainerSturm / pixelio.de