Treten nach einer Tätowierung Hautkrankheiten auf, ist dafür nicht der Tätowierer verantwortlich zu machen. Das entschied das Landgericht Coburg jetzt in einem aktuellen Urteil.
Urteil: Arzt haftet auch für Fehler bei zweiter Operation
Ist eine Operation fehlerhaft und der Patient gibt sich in die Hände eines anderen Arztes, muss das Krankenhaus auch für Komplikationen der zweiten Operation haften, dass entschied jetzt der Bundesgerichtshof.