Die gesetzlichen Krankenkassen geraten erneut in die Kritik. So sollen die Kassen nicht relevante Daten ihrer Versicherten sammeln. Laut dem NDR sollen Patienten sogar gedroht wurden sein, dass ihnen das Krankengeld gestrichen wird, wenn sie bestimmte Auskünfte verweigern.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen einfach nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Schon seit Monaten streiten Krankenkassen und Politiker um die Auszahlungen der Überschüsse. Nun kritisiert Deutschlands oberster Datenschützer, Peter Schaar, die gesetzlichen Krankenkassen: Sie würden zu viele Daten von ihren Versicherten sammeln.
Krankenkassen hebeln Datenschutz aus
In erster Linie spielt der Datenschützer auf die Selbstauskunftbögen an, die ein Versicherter ausfüllen muss, sobald er Krankengeld bezieht. In einem aktuellen Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) erklärte der Datenschützer: „Mit dieser Maßnahme wird bewusst versucht die Datenschutzrichtlinien auszuhebeln“.
Die Behörde von Schaar untersuche deshalb diverse Fälle, in den Patienten von ihren Krankenkassen nach ihrem familiären Umfeld, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber befragt wurden, so Schaar in dem Interview mit NDR Info weiter. Einige Krankenkassen hatten ihren Mitgliedern sogar mit der Einstellung des Krankengeldes gedroht, wenn diese den Bogen nicht ausfüllen würden.
Kassen dürfen nur harte Fakten abfragen
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen hingegen nur harte Fakten von ihren Versicherten abfragen: Ist der Versicherte arbeitsunfähig? Wann wird die

Arbeitsunfähigkeit beendet sein? Besonders medizinische Fakten gehen nur den behandelnden Arzt etwas an.
Nach aktuellen Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung sollen die besagten Bögen den gesetzlichen Krankenkassen helfen, einen ersten möglichst objektiven Überblick über die Situation des Patienten zu bekommen, berichtet der NDR weiter. Auch die Partei der Linken kritisierte das Vorgehen der Krankenkassen.
Linke unterstellt den Krankenkassen Erpressung
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen wirklich mit der Einstellung des Krankengeldes gedroht haben, stellt dies einen Fall von Erpressung da und müsse harte Konsequenzen nach sich ziehen, wie der Bundestagsabgeordnete der Linken, Jan Korte, in einem Interview erklärte.
Die gesetzliche Krankenkasse AOK Nordwest sieht sich allerdings im Recht. Sie verweist auf ein Gespräch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahr 2010. In diesem Gespräch sei man sich einig gewesen, dass die Krankenkassen in begründeten Fällen berechtigt sind, medizinische Informationen einzuholen.
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