Noch gut fünf Prozent der gesetzlich Versicherten besitzen noch keine elektronische Gesundheitskarte. Zwar ist die alte Karte noch bis weit ins nächste Jahr gültig, dennoch empfiehlt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sich schleunigst die neue Karte bei der zuständigen Krankenkasse zu besorgen.
Ab dem kommenden Jahr ist es soweit, die elektronische Gesundheitskarte mit Bild wird Pflicht. Doch noch immer besitzen gut fünf Prozent aller gesetzlich Versicherten die neue Karte nicht. Ab dem 31. Dezember verliert die alte Versicherungskarte ihre Gültigkeit, darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hin.
Zwar werden auch Patienten ohne die neue Karte beim Arzt behandelt, sie müssen dann aber binnen von 10 Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis erbringen, sonst kann der Arzt die Behandlung privat abrechnen. Zwar können die Ärzte die alte Karte noch akzeptieren, dennoch sei es ratsam, sich auf schnellsten Wege die neue Karte zu besorgen.
67 Millionen Menschen bereits mit neuer Karte
Bis Ende September dieses Jahres hatten 95 Prozent der gesetzlich Versicherten die neue Versicherungskarte, das entspricht etwa 67 Millionen Menschen. Auf der neuen Karte werden, entgegen der meisten Befürchtungen nur die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Also Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht.
Außerdem sind noch der Versicherungsstatus und der Zahlungsstatus auf der Karte gespeichert. Die auffälligste Neuerung ist das Foto auf der Vorderseite der Karte. Das Foto soll in erster Linie den Missbrauch der Karte vorbeugen. Von der Fotopflicht ausgenommen sind Personen unter 15 Jahren und Menschen die nicht aktiv am Foto mithelfen können, wie bettlägerige Patienten.
Auch Notfalldaten sollen gespeichert werden
Zudem kann auf der Rückseite der Karte auch die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt werden. Dadurch können sich Versicherte im Ausland unbürokratisch behandeln lassen. Die Daten werden außerdem verschlüsselt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Über die neue Karte sollen sich Ärzte schneller austauschen können, zum Beispiel bei der Übermittlung von Röntgenbildern.
In Zukunft sollen auch Notfalldaten, wie Allergien oder Blutgruppen auf der Karte gespeichert werden. Allerdings kann jeder Versicherte frei entscheiden, ob die Daten auf der Karte gespeichert werden sollen. Zudem können die freiwilligen Daten wieder gelöscht werden. Um die Daten lesen zu können benötigen Arzt wie auch der Patient einen PIN.
Verschlüsselung wird jährlich überprüft
Erst wenn beide Nummern eingegeben sind, sind die Daten lesbar. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen betonte zudem, dass die Karte den Vorgaben für Datenschutz und Informationsfreiheit entspricht. Einmal pro Jahr wird die Verschlüsselung der Daten überprüft, ob sie noch dem Stand der Technik entsprechen.
Dennoch ist die alte Karte bis zum September des kommenden Jahres gültig. Ein Problem haben nur die Versicherten, bei denen die alte Karte bereits abgelaufen ist. Zudem darf ein Arzt die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen. Es gilt hier dasselbe Prinzip wie beim Kartenverlust. Der Arzt kann aber verlangen, dass der Patient die Leistungen privat bezahlt, wenn er keinen Versicherungsnachweis binnen von zehn Tagen erbringt.
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