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KrankenkassenTopnews

Krankenkassen unterscheiden sich in den Zusatzleitungen

von redaktion Posted on 16.10.2013 08:3816.10.2013 08:41

Überschüsse der Krankenkassen wachsen auf über 11 Milliarden EuroDie Gesetzlichen Krankenkassen sind sich seit der Gesundheitsreform 2007 sehr ähnlich geworden, aber nicht gleich. Sie bieten Zusatzleitungen wir Krebsvorsorge, homöopathischen Behandlungen oder anderen beliebte Zusatzleitungen an. Genaues Hinschauen lohnt sich für Versicherte allemal.

Doch welche Zusatzleitungen die Krankenkassen zusätzlich übernehmen, entscheidet aber jede Kasse für sich selbst. Versicherte sollten aus diesem Grund ganz genau schauen, was ihnen wichtig ist. Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der westdeutschen Stadt Düsseldorf.

Krebsvorsorge schon früher möglich

Unterschiede gibt es vor allem bei Vorsorgeuntersuchungen. Bei der Krebsvorsorge für die Haut zum Beispiel werden im Normalfall alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr die Kosten übernommen. Viele Krankenkassen bieten diese Untersuchung schon ab einem Alter von 19 oder 20 Jahren an.

Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren außerdem zusätzliche Untersuchungen zur körperlichen Entwicklung für Jugendliche und Kinder. Schwangere können bei vielen Krankenkassen mit Tests Risiken zu ihrer Schwangerschaft abklären lassen, die bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wurden.

Auch Haushaltshilfe wird bezuschusst

Wer allerdings auf homöopathische Behandlung und Medikamente mehr Wert legt, bekommt diese in der Zwischenzeit von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Auch Zuschüsse zu alternativen Behandlungsmethoden gehören in vielen Fällen schon zum Standardangebot einer gesetzlichen Krankenkasse – etwa Osteopathie, die Blockaden im Körper lösen sollen.

Eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall gewähren die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall nur, wenn Kinder unter 12 Jahren wegen Krankheit eines Elternteils nicht mehr versorgt werden können. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen aber grundsätzlich die Kosten für die vorübergehende Unterstützung im Haushalt – und zwar je nach Krankenkasse für 14 bis maximal 365 Tage im Jahr.

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