Der neue Gesetzesentwurf zur Reform der Kassenbeiträge soll die Arbeitnehmer entlasten. Aber offensichtlich befürworten nur die Arbeitgeber den aktuellen Gesetzesentwurf. Immerhin müssen die Mehrkosten von den Arbeitnehmern allein bewältigt werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen reformiert werden. Durch einkommensabhängige Zusatzbeiträge soll mehr Spielraum für die gesetzlichen Krankenkassen geschaffen werden. Doch nicht alle befürworten die anstehende Reform.
Gerechte Teilung
Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren die Reform und sehen darin nur eine andauernde Mehrbelastung für die deutschen Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber begrüßten im Gegensatz dazu die Reform, weil ihr Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter begrenzt bleibt.
Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Anteil von 14,6 Prozent gerecht teilen. Sollten Zusatzbeiträge fällig werden, sollen diese über einkommensabhängige Zusatzbeiträge abgegolten werden. Die Höhe der Zusatzbeiträge sollen die Krankenkassen festlegen dürfen.
70 Millionen gesetzlich Versicherte
Im Gegenzug entfällt dafür der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Arbeitnehmer bis jetzt auch immer aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Die Höhe des Zusatzbeitrages hängt auch davon ab, wie wirtschaftlich eine gesetzliche Krankenkasse arbeitet. Zudem wird es den Krankenkassen erleichtert ihre hohen Finanzreserven an ihre Versicherten weiterzugeben.
Derzeitig sind 70 Millionen Deutsche in gesetzlichen Krankenkassen versichert. Experten gehen davon aus, dass mindestens 20 Millionen dieser Versicherten einer Krankenkasse angehören, deren Zusatzbeitrag niedriger als der bisherige 0,9 Prozentzuschlag liegen dürfte. Das eine gesetzliche Krankenkasse in Zukunft auf einen Zusatzbeitrag verzichten wird, ist hingegen aber nicht anzunehmen.
Arbeitslose müssen Zusatzbeiträge nicht selbst zahlen
Arbeitslose müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen, für ALG 1- Empfänger übernehmen diese Kosten die Bundesagentur für Arbeit und für ALG 2- Empfänger kommt der Bund für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete den Gesetzesentwurf als ungerecht, weil sämtliche Mehrkosten beim Arbeitnehmer abgeladen werden.
Die Arbeitgeber begrüßten den Gesetzentwurf, weil dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Des Weiteren wiesen die Arbeitgeber darauf hin, dass die Arbeitskostenbelastungen durch Sozialbeiträge an anderen Stellen steigen würden.
Mehr Freiheiten für die Krankenkassen
Doris Pfeifer, Vorstandschefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen bezweifelte in einem Interview, das es im Durchschnitt aller Krankenkassen tatsächlich zu einer Entlastung der Versicherten kommen würde. Der Verband der Ersatzkassen begrüßte den Wegfall des pauschalen Zusatzbeitrages.
So haben die Krankenkassen mehr Freiheit bei der Gestaltung der Beitragssätze. Kritik gibt es aber weiterhin bei der Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Auch Grüne und Linke kritisierten den Gesetzesentwurf, weil die Überschüsse aus dem Gesundheitsfond so schnell aufgebraucht sein dürften und die Versicherten die Mehrkosten alleine bewältigen müssen. Die Linken nannten den Gesetzesentwurf eine Entlastung der Arbeitgeber.
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