Eltern haben sich bei ihrer krebskranken Tochter statt zu einer Chemotherapie für einen Krebsheiler entschieden. Aber auch der Krebsheiler konnte dem Kind nicht helfen und so starb das Kind wenige Monate später. Der federführende Staatsanwalt beantragte die Eltern wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Doch der Richter folgte den Anträgen der Verteidigung und sprach die Eltern von jeglicher Schuld frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Gegen manche Krebsformen gibt es keine wirklichen Therapien, da hilft dann meistens nur noch eine Chemotherapie. Doch einige Menschen entscheiden sich gegen die Therapie und vertrauen einem Krebsheiler. So auch die Eltern eines 12 Jährigen Mädchens. Aber das Mädchen stirbt trotzdem an ihrer Krebserkrankung. Haben die Eltern fahrlässig gehandelt? Ein Gericht verneint diese Frage.
Somit ist das in der Zwischenzeit geschiedene Paar der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurden. Die Eltern hatten vor gut viereinhalb Jahren die medizinische Behandlung ihrer 12 Jahre alten Tochter abgebrochen und gingen mit ihr zu einem Krebsheiler.
Chemotherapie versprach 80 prozentige Heilungschance
„Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten“, so der federführende Richter des Amtsgerichtes Kempten bei der Urteilsbegründung. Zwar wussten die Eltern, dass auch die Chemotherapie eine Heilungschance bot, aber ob das Kind überlebt hätte, wenn sich die Eltern anders entschieden hätten, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Bei diesem Fall ging es um ein 12 Jahre altes Mädchen aus dem Oberallgäu, bei dem im Juli des Jahres 2009 ein fußballgroßer im Bauchraum diagnostiziert wurde. Nach Ansicht der Gutachter lagen die Heilungschancen durch eine Chemotherapie bei gut 80 Prozent.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Doch entgegen den Rat der Mediziner, entscheiden sich die Eltern gegen die Chemotherapie und wählten eine alternative Heilungsmethode durch einen schwedischen Krebsheiler. Am Heiligabend des Jahres 2009 verstarb das kleine Mädchen dann infolge ihrer Krebserkrankung.
Mit dem Urteil entsprach das Amtsgericht den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Eltern wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, allerdings von einer Strafe abzusehen. Bis dato war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Was meinen Sie?