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Krankenkassen

Techniker Krankenkasse zahlt Prämie in Höhe von 80 Euro aus

von redaktion Posted on 29.11.2012 19:2016.05.2013 11:51

Neben der BIG- Krankenkasse wird nun auch die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten eine Prämie ausschütten. Außerdem erhalten die Versicherten die Praxisgebühr zurück. Allerdings nur, wenn sie gesundheitsbewusstes Verhalten nachweisen können.

Erst gestern hatten wir darüber berichtet, dass die BIG- Krankenkasse im kommenden Jahr seinen Versicherten eine Prämie in Höhe von 100 Euro auszahlen will. Nun bestätigte auch die Techniker Krankenkasse, dass sie eine Prämie von maximal 80 Euro pro Versicherten im kommenden Jahr ausschütten werde.

Prämienausschüttung bereits im Oktober beschlossen

Dies hatte der Verwaltungsrat bereits im Oktober dieses Jahres beschlossen. Im Gegensatz zur BIG- Krankenkasse müssen die Versicherten aber vom 1. Mai bis 31 Dezember des kommenden Jahres Mitglied bei der Techniker Krankenkasse gewesen sein, um in den Genuss der Prämie zu kommen. Insgesamt wird die Krankenkasse Prämien in Höhe von einer halben Milliarde Euro ausschütten. Ein Rekord in der Geschichte der gesetzlichen Krankenkassen.

Wer nicht bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, aber trotzdem in den Genuss der Prämie kommen will, muss bis spätestens Ende Februar die Kündigung bei seiner aktuellen Krankenkasse einreichen. Mit der Kündigungsbestätigung ist es dann einfach in die Techniker Krankenkasse zu wechseln. Es genüg den Beitrittsantrag samt Kündigungsbestätigung bei der Techniker Krankenkasse einzureichen.

Bis zu 60 Euro an Praxisgebühr zurück

Außerdem wird die Krankenkasse ihren Versicherten im Zuge eines Bonusprogrammes die Praxisgebühr zurückerstatten. Dafür muss der Versicherte aber mindestens vier Maßnahmen zum gesundheitsbewussten Verhalten absolviert haben, dann erhält er die Praxisgebühr bis zu einer Höhe von 60 Euro wieder zurück.

Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel Früherkennungsvorsorgen, Zahnvorsorge oder das Sportabzeichen. Dann müssen nur noch die Quittungen der Praxisgebühr bei der Techniker Krankenkasse eingereicht werden.

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